Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe und Bundesforschungsministerin Professorin Johanna Wanka sowie
Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheits- und der Kultusministerkonferenz
der Länder und der Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages haben heute
den „Masterplan Medizinstudium 2020“ beschlossen.
Bundesgesundheitsminister
Hermann Gröhe: „Der Masterplan Medizinstudium 2020 ist ein wichtiger Schritt
hin zu einem modernen Medizinstudium, das unsere Ärztinnen und Ärzte auf die
künftigen Herausforderungen vorbereitet und eine gute Patientenversorgung
überall in Deutschland auch in Zukunft sicherstellt. Mehr Praxisbezug im
Studium und eine Stärkung der Allgemeinmedizin sind gerade mit Blick auf die
gute Versorgung im ländlichen Raum von großer Bedeutung. Zugleich wird die
Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten gestärkt – dies entspricht den
Empfehlungen des Wissenschaftsrats und dem Wunsch vieler angehender Ärztinnen
und Ärzte.“
Bundesforschungsministerin
Professorin Johanna Wanka: Mit dem Masterplan werden die Herausforderungen an
die nächste Medizinergeneration definiert und Weichen für deren Ausbildung
gestellt. Das Studium erhält mehr Praxisbezug, kommunikative und soziale
Fähigkeiten werden stärker gewichtet und die Allgemeinmedizin wird ausgebaut.
Zugleich werden Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden ärztlichen
Versorgung getroffen.
Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien Hansestadt Bremen: „Mit dem Masterplan Medizin werden die positiven Weichen für die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration gestellt. Denn das Studium wird deutlich praxisnäher und an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten kompetenzorientiert ausgerichtet. Die Einrichtung einer Expertenkommission ist zu begrüßen, denn sie begleitet die Reform der Medizinerausbildung und beschäftigt sich mit den Kosten.“
Für
die Kultusministerkonferenz, Ministerialdirektor und Amtschef im
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, Ulrich
Steinbach: „Wir haben gemeinsam gute und tragfähige Eckpunkte vereinbart, um
die Ziele der Reform - mehr Praxisnähe im Studium und die Stärkung der
Allgemeinmedizin - zu erreichen. Mit der Zustimmung leistet die
Kultusministerkonferenz ihren Beitrag für weitere Schritte zur Sicherstellung
und Verbesserung der medizinischen Versorgung, insbesondere in ländlichen
Regionen. Die vollständige Umsetzung des Masterplans ist aus unserer Sicht aber
nur möglich, wenn zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Hier stehen auch der Bund und die für die ärztliche Versorgung zuständigen
Träger in der Pflicht.“
Die
gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:
„Heute ist ein entscheidender Schritt zur Reform des Medizinstudiums gelungen.
Davon werden die angehenden Ärzte und die Patienten spürbar profitieren. Wir
verbessern mit dem Masterplan die Qualität der medizinischen Ausbildung und
stärken die Versorgung der Menschen, vor allem in der Allgemeinmedizin. Diese
Reform war dringend notwendig, um das Medizinstudium auf die Erfordernisse der
Zukunft auszurichten.“
Die
gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Hilde
Mattheis: „Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020 schaffen wir eine
konsequent praxisorientierte Mediziner*innenausbildung der Zukunft, die neben
der Modernisierung des Studiums auch den Herausforderungen zur Sicherung der
kurativen Versorgung der Bevölkerung gerecht werden wird. Hierzu setzen wir auf
eine stärker an sozialen Kompetenzen der Studierenden ausgerichtete Auswahl der
Bewerber*innen sowie die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium vom ersten
Tag an. Das Maßnahmenpaket wird abgerundet durch die Möglichkeit einer Landarztquote
in der Verantwortung der Länder, die den Studierenden gemeinsam mit bereits
existierenden Fördermöglichkeiten eine verlässliche Perspektive bieten kann,
ihren Weg zum Traumberuf am und für Patienten anzutreten.“
Der
„Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht Veränderungen bei der Studienstruktur
und den Ausbildungsinhalten vor. Die Lehre wird an der Vermittlung
arztbezogener Fähigkeiten ausgerichtet. Dabei gilt das besondere Augenmerk dem
Arzt-Patienten-Gespräch, das maßgeblich die Arzt-Patienten-Beziehung, den
Behandlungserfolg und das Wohlbefinden der Patientinnen und Patienten
beeinflusst. Die Befähigung zum wissenschaftlichen Arbeiten wird weiter
gestärkt. So erhalten Studierende das Rüstzeug für lebenslanges Lernen, um die
Fülle immer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse über ihr Berufsleben hinweg
in der Praxis einsetzen zu können.
Mit
dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ wird angestrebt, dass die angehenden
Ärztinnen und Ärzte neben den bisher im Mittelpunkt der Ausbildung stehenden
hochspezialisierten Fällen an den Universitätskliniken auch ganz alltägliche
Erkrankungen in der ambulanten und stationären Praxis kennenlernen. Dazu wird
z.B. festgeschrieben, dass Studierende während des Praktischen Jahrs ein
Quartal in der ambulanten Versorgung verbringen. Die Allgemeinmedizin wird in
der Ausbildung weiter gestärkt. Beispielsweise werden allgemeinmedizinische
Inhalte künftig in der Lehre möglichst ab dem ersten Semester über das gesamte
Studium hinweg vermittelt und im Staatsexamen wird auch Allgemeinmedizin
geprüft.
Auch
die Zulassung wird zeitgemäß weiterentwickelt. Diese soll verstärkt auf die
heutigen und zukünftigen Anforderungen an ärztliche Tätigkeiten ausgerichtet
werden. Soziale, kommunikative Kompetenzen und eine besondere Motivation für
das Medizinstudium werden stärker gewichtet.
Als
weiterer Anreiz für eine Niederlassung im ländlichen Raum wird den Ländern die
Einführung einer so genannten Landarztquote ermöglicht. Die Länder können
danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und
Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der
fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in
der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung
bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein. Zudem sollen Studierende besser
über die Möglichkeiten informiert werden, ganze Ausbildungsabschnitte im
ländlichen Raum abzuleisten und über die finanzielle Förderung dafür. Dies
ergänzt die Maßnahmen, die mit dem Versorgungsstärkungsgesetz bereits auf den
Weg gebracht wurden, wie z.B. gezielte finanzielle Anreize, die Kassenärztliche
Vereinigungen über Strukturfonds zur Niederlassung im ländlichen Raum setzen
können.
Mit
der Verabschiedung des Masterplans wird eine Expertenkommission unter der
Leitung von Frau Prof. Monika Harms, Generalbundesanwältin a.D., eingesetzt,
die Auswirkungen der getroffenen Maßnahmen auf die Studienplatzsituation und
die Kosten untersucht und innerhalb eines Jahres einen Vorschlag zur Änderung
der Approbationsordnung für Ärzte erarbeiten wird.
Die Aktivitäten einzelner Länder, zusätzlich zu den Maßnahmen des Masterplans an ausgewählten Hochschulen neue oder zusätzliche Studienplätze für Studienanfängerinnen und -anfänger der Humanmedizin zu schaffen, werden ausdrücklich begrüßt.
Den
"Masterplan Medizinstudium 2020" finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/4_Pressemitteilungen/2017/2017_1/170331_Masterplan_Beschlusstext.pdf
Torsten
Heil
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