Donnerstag, 3. Dezember 2015

Akkreditierungsausschuss empfiehlt A-Status für das Deutsche Institut für Menschenrechte



Berlin - Der Akkreditierungsausschuss des Internationalen  Dachverbands der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (International  Coordinating Commitee of National Human Rights Institutions - ICC) hat  erneut den A-Status für das Deutsche Institut für Menschenrechte  empfohlen. Er würdigte dabei insbesondere das neue "Gesetz über die  Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte  (DIMRG)". Der Deutsche Bundestag hatte dieses Gesetz am 18. Juni mit den  Stimmen aller Fraktionen verabschiedet. Die Entscheidung des  Ausschusses muss formal noch vom Leitungsgremium des ICC bestätigt  werden.

Das DIMR-Gesetz sichert dem Institut die volle  Unabhängigkeit und angemessene Finanzierung entsprechend den "Pariser  Prinzipien" der Vereinten Nationen, den internationalen Maßstäben der  Vereinten Nationen für Nationale Menschenrechtsinstitutionen. Nur  Institutionen, die die "Pariser Prinzipien" erfüllen, erhalten den  A-Status und haben damit Rede- und Mitwirkungsrechte bei den  UN-Menschenrechtsgremien in Genf und künftig auch in New York. Das  Institut ist seit 2001 gemäß den "Pariser Prinzipien" mit dem A-Status  akkreditiert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die  unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Zu seinen  Aufgaben gehören Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und  Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen  Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Das  Institut ist zudem mit dem Monitoring der Umsetzung der  UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention betraut  worden und hat hierfür entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Das  Deutsche Institut für Menschenrechte wird bis zum 31. Dezember 2015 aus  dem Bundeshaushalt des Bundesministeriums der Justiz, des Auswärtigen  Amtes, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und  Entwicklung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie aus  Drittmitteln finanziert. Ab dem 1. Januar 2016 wird das Institut aus  dem Haushalt des Deutschen Bundestages finanziert.

Pressekontakt:
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