Hochbegabungspresse
DFG-Senatskommission
zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe legt MAK- und BAT-Werte-Liste
2013 mit 65 Änderungen und Neuaufnahmen vor
17.
Juli 2013
Verschiedene
Metalle und ihre Verbindungen finden sich unter den 65 Änderungen und
Neuaufnahmen, die die von der Senatskommission zur Prüfung
gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
vorgelegte MAK- und BAT-Werte-Liste 2013 enthält. Neue MAK-Werte gibt es
demnach für organische Methylzinn- oder anorganische Lithiumverbindungen, der
MAK-Wert für Kupfer wurde gesenkt und der für Selen erneut bestätigt. Darüber
hinaus ordnete die Kommission Galliumarsenid im Paket mit „Arsen und seinen
anorganischen Verbindungen“ als „krebserzeugend“ ein und zeigte
Forschungsbedarf für Lithiummetall und seine stark reizenden anorganischen
Verbindungen auf. Galliumarsenid oder Lithium in den Akkumulatoren kommen
beispielsweise in modernen technischen Geräten wie Smartphones zur Anwendung.
Lithiumsalze werden unter anderem in der Psychiatrie eingesetzt, Selen in
Nahrungsergänzungsmitteln. Außerdem hat die Kommission auch den MAK-Wert für
Methoxychlor erneut überprüft und gesenkt. Dieser in Insektiziden verwendete
Stoff ist in Europa verboten.
Wie
in jedem Jahr hat die Senatskommission die MAK- und BAT-Werte-Liste der
Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben und somit die
wissenschaftliche Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz gelegt. Zu den 65 überprüften Stoffen liegen jeweils ausführliche
wissenschaftliche Begründungen vor, die die Entscheidungsprozesse der
Kommission transparent darlegen. Die MAK- und BAT-Werte-Liste gibt mit dem
MAK-Wert an, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am
Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich führt die Liste
auf, ob Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft
das werdende Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die
Haut aufgenommen werden. Darüber hinaus weist die Liste auch die Konzentration
eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt
sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden
die Biologischen Leit- sowie die Arbeitsstoff-Referenz-Werte (BLW
beziehungsweise BAR-Werte) beschrieben.
Der
Tatsache, dass der MAK-Wert als Mittelwert, der keine gesundheitlichen
Beeinträchtigungen mit sich bringt, als Bewertungsgrundlage oft nicht
ausreicht, tragen die sogenannten Kurzzeit-Kategorien Rechnung. Denn
kurzfristige Maxima in der Belastung können ebenfalls schädlich sein. Deshalb
hat die Kommission Kupfer und seine anorganischen Verbindungen sowie
Methylzinnverbindungen neben der Senkung des MAK-Wertes außerdem in die Kategorie
II als resorptiv wirksame Stoffe mit Höchstgrenzwerten eingeordnet. Zusätzlich
wurden beide Stoffgruppen auf ihre fruchtschädigende Wirkung hin untersucht und
in Gruppe C eingeordnet: Bei Einhaltung des MAK-Wertes ist keine
Beeinträchtigung zu befürchten. Einige der Methylzinnverbindungen – nämlich die
mit drei oder vier Methylgruppen, also Tri- oder Tetramethylzinnverbindungen –
wurden mit der Zusatzbezeichnung „H“ versehen. Diese kennzeichnet, dass die
Stoffe auch bei eingehaltenem MAK-Wert speziell über die Haut aufgenommen
werden können und negative Wirkung entfalten. Stoffe, für die entsprechende
Daten zur Bewertung fehlen, erhalten keine MAK-Werte. In diese Kategorie IIb
hat die Kommission 2012 unter anderem Lithiummetall und seine stark reizenden anorganischen
Verbindungen sowie Zeolithe eingestuft, wie sie in Katzenstreu zum Einsatz
kommen.
Die
Begründungen für alle Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und
BAT-Werte-Liste 2013 können bis zum 31. Dezember 2013, gegebenenfalls unter
Einsendung neuer Daten, wissenschaftlich kommentiert werden. Erst dann
verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre
Begründungen endgültig. Das Erstellen der MAK- und BAT-Werte-Liste gehört
zentral zum Auftrag der Politikberatung in der Satzung der DFG. Die Liste 2013
ist die zweite, die auch vollständig online im Open Access veröffentlicht wird.
Weiterführende Informationen
Weitere
Informationen über die Arbeit der Senatskommission sowie eine detaillierte
Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen finden Sie unter: www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/gesundheitsschaedliche_arbeitsstoffe
Dort
finden Sie auch die Ansprechpersonen bei der DFG und die Kontaktdaten des
Kommissionssekretariates.
Informationen
rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz finden Sie im DFG-Magazin im
Internet unter:
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