Freitag, 26. Juli 2013

HRK-Präsident anlässlich der Tagung „Wissenschaft in der Verantwortung“: Fehlverhalten nicht unter den Tisch kehren



Hochbegabungspresse


An der heutigen Tagung des Wissenschaftsrats zur guten wissenschaftlichen Praxis und Qualitätssicherung in der Promotion nehmen auch der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler, und HRK-Vizepräsidentin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel teil. Der HRK-Präsident sagte in Berlin:

„Jeder Verstoß gegen die wissenschaftlichen Regeln schädigt das Ansehen der Wissenschaft. Wir sehen uns als Hochschulen in der Verantwortung, betrügerisches Verhalten so weit wie möglich zu verhindern und, wenn es denn dazu kommt, aufzudecken und empfindlich zu ahnden. Oberstes Ziel ist es, die Qualität der Forschung zu sichern. Dafür ist nur die Wissenschaft selbst verantwortlich, qualifiziert und autorisiert. Gleichzeitig hat sie die Pflicht, Rechenschaft über ihr Handeln und ihre Leistungen abzulegen. Diese Transparenz steht auch in der Diskussion um wissenschaftliches Fehlverhalten außer Frage.

Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Aufklärung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Mir ist wichtig festzustellen, dass die HRK in keiner Weise in Frage stellt, dass Verdachtsmomente öffentlich geäußert und diskutiert werden. Es ist selbstverständlicher Teil des wissenschaftlichen Diskurses, dass man sich etwa über den Erkenntnisgewinn einer Arbeit oder Unsauberkeiten bei der Zitation öffentlich auseinandersetzt.

Mit dem Ombudsverfahren haben die Hochschulen gleichzeitig ein Verfahren etabliert, das einen geschützten Raum für Hinweisgeber und Beschuldigte schafft und einer wissenschaftsadäquaten Vorprüfung von Indizien für Fehlverhalten dient. Im Verlauf eines solchen Verfahrens müssen die Hochschule und alle Beteiligten in der Tat strikte Vertraulichkeit gewährleisten. Das stellt sicher, dass mit den Ombudspersonen offen und vertrauensvoll kommuniziert wird.

Wer einen Verdacht öffentlich äußert, sollte berücksichtigen, dass die schnelle mediale Verbreitung gerade auch im Fall von Prominenten sehr viel leichter als früher zu Vorverurteilung führen kann. Da ist es in der Wissenschaft nicht anders als in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Eine spätere Entlastung stellt dann nicht ohne weiteres die Reputation wieder her. Auch vor diesem Hintergrund hat sich die letzte HRK-Empfehlung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten intensiv mit dem Ombudsverfahren befasst. Wo dies sachgerecht erscheint, sollten die Ombudsman-Gremien als erste Anlaufstellen genutzt werden. Es geht um verantwortungsbewusstes, sachgerechtes Vorgehen und keinesfalls darum, Fehlverhalten unter den Tisch kehren zu wollen – das wäre in erster Linie gegen das Interesse der Wissenschaft selbst.“


Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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