Hochbegabungspresse
An der heutigen Tagung des Wissenschaftsrats zur guten
wissenschaftlichen Praxis und Qualitätssicherung in der Promotion nehmen auch
der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler,
und HRK-Vizepräsidentin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel teil. Der HRK-Präsident
sagte in Berlin:
„Jeder Verstoß gegen die wissenschaftlichen Regeln schädigt
das Ansehen der Wissenschaft. Wir sehen uns als Hochschulen in der
Verantwortung, betrügerisches Verhalten so weit wie möglich zu verhindern und,
wenn es denn dazu kommt, aufzudecken und empfindlich zu ahnden. Oberstes Ziel
ist es, die Qualität der Forschung zu sichern. Dafür ist nur die Wissenschaft
selbst verantwortlich, qualifiziert und autorisiert. Gleichzeitig hat sie die
Pflicht, Rechenschaft über ihr Handeln und ihre Leistungen abzulegen. Diese
Transparenz steht auch in der Diskussion um wissenschaftliches Fehlverhalten
außer Frage.
Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der
Aufklärung von Fällen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Mir ist wichtig
festzustellen, dass die HRK in keiner Weise in Frage stellt, dass
Verdachtsmomente öffentlich geäußert und diskutiert werden. Es ist
selbstverständlicher Teil des wissenschaftlichen Diskurses, dass man sich etwa
über den Erkenntnisgewinn einer Arbeit oder Unsauberkeiten bei der Zitation
öffentlich auseinandersetzt.
Mit dem Ombudsverfahren haben die Hochschulen gleichzeitig
ein Verfahren etabliert, das einen geschützten Raum für Hinweisgeber und
Beschuldigte schafft und einer wissenschaftsadäquaten Vorprüfung von Indizien
für Fehlverhalten dient. Im Verlauf eines solchen Verfahrens müssen die
Hochschule und alle Beteiligten in der Tat strikte Vertraulichkeit
gewährleisten. Das stellt sicher, dass mit den Ombudspersonen offen und
vertrauensvoll kommuniziert wird.
Wer einen Verdacht öffentlich äußert, sollte
berücksichtigen, dass die schnelle mediale Verbreitung gerade auch im Fall von
Prominenten sehr viel leichter als früher zu Vorverurteilung führen kann. Da
ist es in der Wissenschaft nicht anders als in anderen gesellschaftlichen
Bereichen. Eine spätere Entlastung stellt dann nicht ohne weiteres die
Reputation wieder her. Auch vor diesem Hintergrund hat sich die letzte
HRK-Empfehlung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten intensiv mit dem
Ombudsverfahren befasst. Wo dies sachgerecht erscheint, sollten die
Ombudsman-Gremien als erste Anlaufstellen genutzt werden. Es geht um
verantwortungsbewusstes, sachgerechtes Vorgehen und keinesfalls darum,
Fehlverhalten unter den Tisch kehren zu wollen – das wäre in erster Linie gegen
das Interesse der Wissenschaft selbst.“
Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
German Rectors´ Conference
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