Hochbegabungspresse
Aktualisierungen
und Ergänzungen zu Nachwuchsbetreuung, Whistleblower, Ombudswesen und
Untersuchungsverfahren
Zur noch besseren Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre
gleichnamigen Empfehlungen in einzelnen Punkten überarbeitet und aktualisiert.
Diese wurden am Donnerstag, dem 4. Juli 2013, in Berlin auf der
Jahrespressekonferenz der größten Forschungsförderorganisation und zentralen
Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland vorgestellt.
„Mit ihren Empfehlungen von 1998 hat
die DFG im wahrsten Sinne des Wortes Maßstäbe gesetzt und eine Selbstkontrolle
initiiert, die einen allgemeinen Konsens gefunden hat. Aufgrund dieser
Empfehlungen wurde ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle in allen
verfassten Institutionen der Wissenschaft eingerichtet“, hob
DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek bei der Vorstellung der überarbeiteten
Empfehlungen hervor. „Aber auch ein solch hoher Status quo bedarf der
Weiterentwicklung und der Anpassung an aktuelle Debatten und Entwicklungen. Wir
sind daher mit der Überarbeitung sowohl der Diskussion in der Wissenschaft und
in den Wissenschaftsorganisationen als auch einer Bitte von Bund und Ländern
nachgekommen.“
Die Empfehlungen wurden von der DFG in
enger Zusammenarbeit mit dem Ombudsman für die Wissenschaft überarbeitet und in
ihrer neuen Fassung zunächst vom Senat der DFG und nun auf der
Mitgliederversammlung der DFG in Berlin am 3. Juli verabschiedet.
Die überarbeiteten Punkte betreffen im
Wesentlichen vier Themenfelder:
Besondere Aufmerksamkeit legt die DFG
zunächst auf die Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses.
„Nachwuchsbetreuung ist eine Leitungsaufgabe und muss in der gesamten
Wissenschaft als solche aufgefasst und umgesetzt werden“, betonte hierzu die
DFG-Generalsekretärin. Konkret wird dazu nun empfohlen, für Doktorandinnen und
Doktoranden Betreuungskonzepte zu erstellen, die für Betreuer wie Betreute
gleichermaßen gelten sollen (Empfehlung Nr. 4). „Eine solche Fürsorge durch
Verbindlichkeit und Übernahme von Verantwortung ist vor allem im Hinblick auf
die Prävention von wissenschaftlichem Fehlverhalten bedeutsam“, so Dzwonnek.
Zweitens wurde die Denkschrift um eine
Empfehlung für Whistleblower ergänzt, die Hinweise auf Verdachtsfälle von
wissenschaftlichem Fehlverhalten geben (Empfehlung Nr. 17). Whistleblower
spielen aus Sicht der DFG eine wichtige Rolle bei der wissenschaftlichen
Selbstkontrolle und verdienen daher besonderen Schutz. Zugleich wird ein
verbindlicherer Rahmen benötigt, in dem sie ihre Hinweise geben können. „Ein
Hinweis muss immer in gutem Glauben erfolgen. Ein leichtfertiger Umgang mit
einem Hinweis kann bereits selbst eine Form von wissenschaftlichem
Fehlverhalten sein“, erläuterte Dzwonnek. Die DFG mahnt hier auch die
Vertraulichkeit von Hinweisen und weiteren Verfahrensschritten an; diese ist
nicht mehr gegeben, wenn sich Whistleblower zuerst an die Öffentlichkeit und
erst danach an die betroffene Einrichtung wenden. Die übrigen Formen der
wissenschaftlichen Qualitätskontrolle und Urteilsbildung bleiben hiervon indes
unberührt.
Drittens will die DFG das Ombudswesen
weiter stärken. Über neue DFG-eigene Weiterbildungsangebote für Ombudspersonen
hinaus sollen sich die Hochschulen ihrer Ombudsgremien noch stärker annehmen
und sie noch besser als Anlaufstelle sichtbar machen (Empfehlung Nr. 5). In
diesem Kontext werden auch Streitfragen zu Autorschaften, mit denen sich
Ombudsgremien besonders häufig befassen müssen, klar definiert. So wird
aufgezeigt, wer Autor ist beziehungsweise welcher Beitrag für eine Autorschaft
noch nicht ausreicht. „Zudem wird noch einmal und in aller Klarheit betont,
dass Ehrenautorschaften nicht zu akzeptieren sind“, unterstrich Dzwonnek.
In einem vierten Themenkomplex zur
Stärkung universitärer und außeruniversitärer Untersuchungsverfahren wird allen
Hochschulen und Forschungseinrichtungen empfohlen, eine Höchstdauer für ihre
Untersuchungen anzustreben (Empfehlung Nr. 8). Auch komplexe Verfahren sollten
im Interesse aller Beteiligten in einem absehbaren Zeitraum zum Abschluss
gebracht werden. Alle Regelungen und Verfahren sollten auf eine tragfähige
Rechtsgrundlage gestellt werden. Schließlich soll an allen Hochschulen das
Verhältnis von Untersuchungskommissionen und Promotionskommissionen bei Fragen
der Aberkennung von akademischen Titeln geklärt werden.
„Mit diesen Überarbeitungen hat sich
die DFG einmal mehr als Sachwalterin für wissenschaftliche Redlichkeit
erwiesen, mit ihnen kommen wir einer standardisierten Qualitätssicherung
erheblich näher. Entscheidend ist nun die weitere rasche und uneingeschränkte
Umsetzung in der Wissenschaft“, so Dzwonnek zusammenfassend. Die
DFG-Generalsekretärin begrüßte in diesem Zusammenhang, dass das Thema
„Qualitätssicherung in der Wissenschaft“ inzwischen auch in der Politik
intensiv diskutiert wird, was zum Beispiel auf Landesebene zu ersten
Eckpunktepapieren geführt hat. „Für die Wissenschaft aber ist klar, dass sie in
jedem Fall auch weiter selbst das Heft in der Hand halten und mit ihrer
Selbstkontrolle das entscheidende Korrektiv bilden muss.“
Die überarbeiteten Empfehlungen zur
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis werden umgehend in gedruckter und
digitaler Form veröffentlicht und allgemein zugänglich gemacht.
Weiterführende Informationen
Medienkontakt:
Marco
Finetti, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel.
+49 228 885-2230, Marco.Finetti@dfg.de
Alle
Pressemitteilungen zur Jahresversammlung und –pressekonferenz finden sich
auch in einer elektronischen Pressemappe unter: http://www.dfg.de/dfg_profil/reden_stellungnahmen/2013/130704_jahrespressekonferenz/index.html
Die
Druckfassung der überarbeiteten DFG-Empfehlungen zur „Sicherung guter
wissenschaftlicher Praxis“ kann bereits jetzt beim Bereich Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der DFG vorbestellt werden. Ansprechpartner:
Michael Hönscheid, Tel. +49 228 885-2109, Fax +49 228 885-2180, Michael.Hoenscheid@dfg.de
Michael Hönscheid, Tel. +49 228 885-2109, Fax +49 228 885-2180, Michael.Hoenscheid@dfg.de
Fachliche
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr. Kirsten
Hüttemann, Justitiariat, Tel. +49 228 885-2827, Kirsten.Huettemann@dfg.de
Alle Informationen
und Materialien zum Thema auch unter: www.dfg.de/gwp