Montag, 10. Juni 2013

Kultusministerkonferenz wird 2014 ausgewogene Sommerferienregelung beschließen - Schon jetzt beträgt der Gesamtkorridor durchschnittlich 83 Tage

Hochbegabungspresse

Die Kultusministerkonferenz wird 2014 eine in jeder Hinsicht ausgewogene Sommerferienregelung für den Zeitraum 2018 – 2024 beraten und beschließen. Mit ihrer Forderung nach einem Gesamtkorridor der Sommerferien von 90 Tagen für jedes einzelne Jahr greift die Wirtschaftsministerkonferenz vor allem tourismuspolitische Anliegen auf.

Die Grundlage für die Festlegung der Ferienregelung wird in § 3 des Länderabkommens zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens vom 14.10.1971 definiert. Demnach sollen die Sommerferien in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 10. September liegen, regional gestaffelt sein und „in erster Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt“ werden. Über die Sommerferientermine in den einzelnen Ländern trifft die Ständige Konferenz der Kultusminister für jedes Jahr eine Vereinbarung. Schon jetzt decken die Ferientage eine Zeitspanne von durchschnittlich rund 83 Tagen – also fast drei Monaten – ab. Die Regelung für den Zeitraum 2011 bis 2017 wurde im Jahr 2008 mit Beteiligung der Wirtschaftsministerkonferenz und der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen.

Bei der Festsetzung der Sommerferientermine spielen auch kalendarische Gegebenheiten eine Rolle. In Jahren, in denen Pfingsten sehr spät liegt, können die Sommerferien nicht beliebig vorverlegt werden. Dies widerspräche dem Grundsatz eines angemessenen Wechsels von einem zusammenhängenden Unterrichtszeitraum von wenigstens sechs Wochen und Ferienzeiträumen, die der Entspannung der Schüler dienen. Die Kultusministerkonferenz ist tourismuspolitischen Erwägungen im Jahr 2014 bereits deutlich entgegengekommen. So umfasst der Zeitraum zwischen Pfingsten und dem frühesten Sommerferienbeginn in Nordrhein-Westfalen am 07.07.2014 nur vier Wochen. Das bestehende System mit einem nach Ländergruppen wechselnden Beginn der Sommerferien sichert eine annähernd konstante Länge des Schuljahres.
Gewährleistet werden muss insbesondere,
    • dass Schülern kontinuierliche Lernzeiträume ermöglicht werden,
    • dass Prüfungsabläufe gesichert sind,
    • dass nach längeren Unterrichtsphasen Entspannungsphasen festgelegt werden,
    • dass Unterrichtsphasen mindestens 6 Wochen umfassen,
    • dass Klassenfahrten und Sportwettkämpfe auf das Jahr verteilt werden können,
    • dass die zwei Schulhalbjahre in Bezug auf ihre Länge vergleichbar sind, um auch formellen Anforderungen der Notengebung und Zeugniserteilung Rechnung zu tragen,
    • dass bei einem Umzug in ein anderes Land wegen der Sommerferienspanne nicht zu viel Unterricht versäumt wird.
Dies wäre ist bei einer strikten Ausdehnung der Sommerferienspanne auf 90 Tage in jedem Jahr nicht mehr möglich. Bei einem Ferienbeginn bereits Mitte Juni wäre der Zeitrahmen für eine ordnungsgemäße Organisation zentraler Abschlussprüfungen nicht ausreichend.

Die Kultusministerkonferenz wird wie in den vergangenen Jahren unter Berücksichtigung aller Interessen vernünftige Ferienzeiträume festlegen. Gleichwohl sieht der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, Udo Michallik, durchaus auch Verbesserungspotenziale auf Seiten der Tourismuswirtschaft: „Mein Appell richtet sich an die Tourismusbranche, auch ihrerseits alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die von ihr beklagten Defizite in den Auslastungsmöglichkeiten zu beheben. Nicht der Ferienbeginn in den Bundesländern ist oft ausschlaggebend für Staus auf den Straßen und begrenzte Buchungsmöglichkeiten, sondern oft auch die festen und starren Wechseltage (vorwiegend am Samstag) der Anbieter. Hier für mehr Flexibilität zu sorgen, würde gleichermaßen zu mehr Entspannung führen.“

Hinweis: Übersichten der Ferienregelungen finden Sie unter: http://www.kmk.org/ferienkalender.html

Andreas Schmitz
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
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