Hochbegabungspresse
Die Kultusministerkonferenz wird 2014 eine in jeder Hinsicht
ausgewogene Sommerferienregelung für den Zeitraum 2018 – 2024 beraten und
beschließen. Mit ihrer Forderung nach einem Gesamtkorridor der Sommerferien von
90 Tagen für jedes einzelne Jahr greift die Wirtschaftsministerkonferenz vor
allem tourismuspolitische Anliegen auf.
Die Grundlage für die Festlegung der Ferienregelung wird in §
3 des Länderabkommens zur Vereinheitlichung auf dem Gebiet des Schulwesens vom
14.10.1971 definiert. Demnach sollen die Sommerferien in der Zeit zwischen dem
1. Juli und dem 10. September liegen, regional gestaffelt sein und „in erster
Linie nach pädagogischen Gesichtspunkten festgesetzt“ werden. Über die
Sommerferientermine in den einzelnen Ländern trifft die Ständige Konferenz der
Kultusminister für jedes Jahr eine Vereinbarung. Schon jetzt decken die
Ferientage eine Zeitspanne von durchschnittlich rund 83 Tagen – also fast drei
Monaten – ab. Die Regelung für den Zeitraum 2011 bis 2017 wurde im Jahr 2008
mit Beteiligung der Wirtschaftsministerkonferenz und der
Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen.
Bei der Festsetzung der Sommerferientermine spielen auch
kalendarische Gegebenheiten eine Rolle. In Jahren, in denen Pfingsten sehr spät
liegt, können die Sommerferien nicht beliebig vorverlegt werden. Dies
widerspräche dem Grundsatz eines angemessenen Wechsels von einem
zusammenhängenden Unterrichtszeitraum von wenigstens sechs Wochen und
Ferienzeiträumen, die der Entspannung der Schüler dienen. Die
Kultusministerkonferenz ist tourismuspolitischen Erwägungen im Jahr 2014
bereits deutlich entgegengekommen. So umfasst der Zeitraum zwischen Pfingsten
und dem frühesten Sommerferienbeginn in Nordrhein-Westfalen am 07.07.2014 nur
vier Wochen. Das bestehende System mit einem nach Ländergruppen wechselnden
Beginn der Sommerferien sichert eine annähernd konstante Länge des Schuljahres.
Gewährleistet
werden muss insbesondere,
- dass Schülern
kontinuierliche Lernzeiträume ermöglicht werden,
- dass Prüfungsabläufe
gesichert sind,
- dass nach längeren
Unterrichtsphasen Entspannungsphasen festgelegt werden,
- dass Unterrichtsphasen
mindestens 6 Wochen umfassen,
- dass Klassenfahrten und
Sportwettkämpfe auf das Jahr verteilt werden können,
- dass die zwei
Schulhalbjahre in Bezug auf ihre Länge vergleichbar sind, um auch
formellen Anforderungen der Notengebung und Zeugniserteilung Rechnung zu
tragen,
- dass bei einem Umzug in
ein anderes Land wegen der Sommerferienspanne nicht zu viel Unterricht
versäumt wird.
Dies wäre ist bei einer strikten Ausdehnung der
Sommerferienspanne auf 90 Tage in jedem Jahr nicht mehr möglich. Bei einem
Ferienbeginn bereits Mitte Juni wäre der Zeitrahmen für eine ordnungsgemäße
Organisation zentraler Abschlussprüfungen nicht ausreichend.
Die Kultusministerkonferenz wird wie in den vergangenen
Jahren unter Berücksichtigung aller Interessen vernünftige Ferienzeiträume
festlegen. Gleichwohl sieht der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz,
Udo Michallik, durchaus auch Verbesserungspotenziale auf Seiten der
Tourismuswirtschaft: „Mein Appell richtet sich an die Tourismusbranche, auch
ihrerseits alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die von ihr beklagten Defizite
in den Auslastungsmöglichkeiten zu beheben. Nicht der Ferienbeginn in den
Bundesländern ist oft ausschlaggebend für Staus auf den Straßen und begrenzte
Buchungsmöglichkeiten, sondern oft auch die festen und starren Wechseltage
(vorwiegend am Samstag) der Anbieter. Hier für mehr Flexibilität zu sorgen,
würde gleichermaßen zu mehr Entspannung führen.“
Hinweis: Übersichten der Ferienregelungen finden Sie unter: http://www.kmk.org/ferienkalender.html
Andreas Schmitz
Sekretariat der
Kultusministerkonferenz
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