Auf die zentrale Rolle der Hochschulen im Wissenschaftssystem
hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einer einstimmig verabschiedeten
Entschließung ihres Senats zu den Perspektiven des Wissenschaftssystems
hingewiesen. „Eine gute Vernetzung ist entscheidend für erfolgreiche
Wissenschaft. Wenn die Hochschulen in ihrer zentralen Rolle unterversorgt sind,
hat das schwerwiegende Probleme für das Gesamtsystem zur Folge“, warnte
HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin.
„Wir stehen vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen.
Ob wir sie bewältigen können, hängt von drei Faktoren ab: der
Innovationsfähigkeit der Wissenschaft, der Erschließung neuer Forschungsgebiete
und der Ausbildung einer ausreichend großen Zahl hoch qualifizierter
Fachkräfte“, so Hippler. „Um gute Ergebnisse in allen drei Bereichen zu
erreichen, ist es unerlässlich, die Hochschulen zu stärken, damit sie ihre
Schlüsselstellung ausfüllen können. Außerdem muss die Kooperation in der
Wissenschaft über das bisher erreichte Maß hinaus vorangetrieben werden und
zwar nicht nur zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen,
sondern auch zwischen Hochschulen und der Wirtschaft.“
Die Hochschulen verantworten die Qualifikation der
akademischen Fachkräfte und des wissenschaftlichen Nachwuchses und verknüpfen
als einzige Akteure im Wissenschaftssystem Forschung und Bildung. Als die
Einrichtungen mit dem breitesten Spektrum an wissenschaftlichen Disziplinen
bieten sie die besten Voraussetzungen für multidisziplinäre Forschung und für
die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Hippler wies darauf hin, dass die Politik zwar in der
jüngeren Vergangenheit die Bedeutung der Wissenschaft für die Zukunft der
Gesellschaft erkannt und sie auch finanziell gestärkt habe. Aufgrund der
föderalen Aufgabenverteilung habe die außeruniversitäre Forschung aber
wesentlich stärker profitiert als die Hochschulen. So sei es zu einer
Verschiebung der Kräfteverhältnisse gekommen mit dem Ergebnis, dass die
Hochschulen ihrer zentralen Rolle immer weniger gerecht werden könnten. Für die
Zukunft müsse eine auskömmliche und verlässliche Grundfinanzierung der
Hochschulen garantiert werden. Eine Voraussetzung dafür sei die Verbesserung
der Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern bei der Finanzierung der
Hochschulen.
Die Stärkung der Hochschulen hänge aber auch von ihren
Autonomierechten ab: „Für die außeruniversitäre Forschung ist mit dem
Wissenschaftsfreiheitsgesetz im letzten Jahr ein entscheidendes Plus an
Handlungsspielraum bei Haushalt, Personal und Bauten auf den Weg gebracht
worden. Diese Beweglichkeit brauchen auch die Hochschulen, wenn wir in
Deutschland das bewährte Zusammenspiel der wissenschaftlichen Einrichtungen
erhalten und stärken wollen.“
12.6.2013
Bundesbeteiligung an der Hochschulfinanzierung: HRK-Senat
zeigt mögliche Maßnahmen auf
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat ihre Forderung nach
einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen mit
konkreten Vorschlägen unterlegt. Der HRK-Senat verabschiedete gestern in Berlin
ein Papier, das drei Möglichkeiten aufzeigt, wie sich der Bund engagieren
könnte: Mittel für zusätzliche Professuren, Vollkostenfinanzierung von
Forschungsprojekten und eine verbesserte und gesicherte Baufinanzierung. Die
Entschließung war von der HRK-Mitgliederversammlung im Mai in Nürnberg
vorbereitet worden.
„Voraussetzung für ein entsprechendes Engagement des Bundes
ist die Änderung des Artikels 91 b des Grundgesetzes, der eine dauerhafte
Finanzierung der Hochschulen durch den Bund gegenwärtig noch verhindert“,
erläuterte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin. Eine
Abschaffung des so genannten Kooperationsverbots wird seit Jahren von den
Wissenschaftsorganisationen gefordert.
Die HRK schlägt vor, den Hochschulen Bundesmittel zur
Verfügung zu stellen, um 3.000 zusätzliche Professuren über einen Zeitraum von
insgesamt zehn Jahren zu schaffen. Sie sollen ohne Auswirkung auf die
Kapazitäten, ad personam und auf Dauer eingerichtet werden. „Mit der
langfristigen Finanzierung von 3.000 Professuren könnte der Bund die prekäre
Betreuungssituation an den Hochschulen überwinden helfen und die
Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses würden sich deutlich
verbessern“, so Hippler. Bei einem allmählichen Aufbau über zehn Jahre würden
zudem Verzerrungen der Stellen- und Altersstruktur verhindert und eine
organische Erweiterung der Personalausstattung der Hochschulen sichergestellt.
Weiter fordert die HRK eine schrittweise Erhöhung der Programmpauschale
für die Drittmittelforschung. Diese beläuft sich gegenwärtig auf 20 Prozent und
soll Overheadkosten abfangen. Diese entstehen für die Infrastruktur und die
Administration von Forschungsprojekten, wobei die tatsächlichen Overheadkosten
sich aber auf 50 bis 70 Prozent belaufen. Aufgrund eines steigenden
Drittmittelanteils der Hochschulen belasten die Projekte so immer stärker die
knappen Grundmittel. Die HRK fordert daher eine Erhöhung der derzeitigen
Drittmittelpauschale von 20 Prozent in drei Schritten von jeweils 10 Prozent in
den Jahren 2015, 2017 und 2019.
Als weitere Maßnahme hält die HRK eine dauerhafte
Beteiligung des Bundes am Hochschulbau für erforderlich. Nachdem die
Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Rahmen der Föderalismusreform abgeschafft
worden war, stehen den Ländern bis 2019 jährlich noch knapp 700 Millionen als
Übergangsmittel zur Verfügung. Deren Zweckbindung endet im nächsten Jahr. In
Anbetracht des immensen Sanierungsbedarfs und des notwendigen Ausbaus der
IT-Infrastruktur müssten die Mittel verdoppelt und die Zweckbindung dauerhaft
festgeschrieben werden.
12.6.2013
HRK-Senat zu den EU-Strukturfonds: Zu viele Länder lassen
das Innovationspotenzial ihrer Hochschulen ungenutzt
Um die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas
gezielt zu stärken, sollen die EU-Strukturfonds zukünftig vermehrt auf die
Investitionsfelder Forschung und Innovation ausgerichtet werden. Die
EU-Kommission erwartet von den Bundesländern, dass sie bis Ende des Jahres sogenannte
„Intelligente Spezialisierungsstrategien“ erarbeiten. Europaweit sollen die
Regionen ihre spezifischen Stärken weiter ausbauen, ihre
Nischenspezialisierungen erkennen und ihre wissensbasierten Potenziale durch
gezielte Investitionen fördern. Unternehmen und Hochschulen sollen daher aktiv
an der Entwicklung der regionalen Strategien beteiligt werden.
Eine HRK-Befragung der deutschen Hochschulen ergab, dass
inzwischen ungefähr die Hälfte der Bundesländer ihre Hochschulen
zufriedenstellend in die Erstellung der Strategien einbeziehen. „Diese Länder
haben erkannt, dass eine systemische Innovationsstrategie keine Fingerübung
ist, sondern im ureigenen Interesse des Innovationsstandortes“, sagte
HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. „Deutsche Hochschulen spielen eine
zentrale Rolle für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft sowie für die Lebensverhältnisse in den 16 Ländern und müssen daher
in die Prozesse eingebunden werden.“
Bereits im Oktober letzten Jahres hat die HRK auf die
Notwendigkeit der Beteiligung von Hochschulen an der Strategieerarbeitung
hingewiesen. Dennoch hat immer noch etwa die Hälfte der Bundesländer keine
nennenswerte Einbeziehung der Hochschulen vorgenommen. HRK-Präsident Prof. Dr.
Hippler: „In den Jahren 2007 bis 2011 der aktuellen Förderperiode standen
Deutschland – und dabei zu einem überwiegenden Anteil den Ländern – 4,9
Milliarden € an Mitteln aus den EU-Strukturfonds für Forschung und Innovation
zur Verfügung. Durch die notwendige Kofinanzierung der Projekte wird eine
erhebliche Hebelwirkung erzielt. Die Mittel müssen zielgerichtet zur Stärkung
des Innovationsstandorts genutzt werden. Dafür braucht es einen Dialog mit den
Akteuren aus Forschung und Unternehmen.“
Die deutschen Hochschulen weisen außerdem auf den
dringlichen Vereinfachungsbedarf bei der Projektdurchführung hin, damit die
Instrumente der Strukturfonds auch tatsächlich produktiv genutzt werden können.
Daher werden die Landesregierungen aufgefordert, ihre Förderbestimmungen und
-gewohnheiten so zu gestalten, dass der Zugang der Hochschulen zu den
Strukturfonds nicht unnötig erschwert wird.
12.6.2013
HRK-Senat zum künftigen Europäischen Forschungsprogramm:
Option einer Vollkostenrechnung erhalten
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) will, dass
die Anforderungen an die Hochschulen bei Bewerbungen um EU-Forschungsgelder
realistisch und ihren individuellen Gegebenheiten angemessen sind. Er hat sich
in seiner gestrigen Sitzung in Berlin dafür ausgesprochen, sowohl die Option
einer Vollkostenrechnung als auch die Möglichkeit von Pauschalabrechnungen im
nächsten europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont
2020“ zu erhalten. Die Hochschulen, die in Richtung der Vollkostenrechnung
voranschreiten wollen, sollten durch die Rahmenbedingungen der EU unterstützt
werden.
Der Europäische Ministerrat und das Europaparlament
verhandeln noch bis zum 17. Juni in erster Lesung das Gesetzespaket zu
„Horizont 2020“. Dabei ist ein umstrittener Punkt die Kostenerstattung. Während
der Ministerrat das Modell einer vereinheitlichten Abrechnung durch Pauschalen
anstrebt, möchte das Europaparlament zusätzlich zu den Einheitssätzen die
Option einer Vollkostenrechnung erhalten.
Die HRK unterstützt die Forderung nach einer
Vollkostenrechnungsoption und weist darauf hin, dass diese möglichst einfach
handhabbar und wenig fehleranfällig sein sollte. Das europäische
Methodenzertifikat im 7. Forschungsrahmenprogramm hat sich als nicht
praxistauglich und nicht wissenschaftsadäquat herausgestellt. Stattdessen
sollten zukünftig die national gebräuchlichen Buchhaltungsstandards bei
europäischen Projekten anerkannt werden.
HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler erläuterte die
Position des Senats heute in Berlin: „Wir können die Haltung der Europäischen
Kommission und des Ministerrats nicht nachvollziehen, nach der Hochschulen und
andere Forschungseinrichtungen künftig nicht mehr die realen Projektkosten auf
Vollkostenbasis abrechnen dürfen, wenn sie dies können und wollen. Eine
Vollkosten-Option könnte gerade für Hochschulen mit großen
Forschungsinfrastrukturen sinnvoll sein. Es ist auch keine echte Vereinfachung
des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, alle Teilnehmer bei der
Kostenerstattung über einen Kamm zu scheren. Eine Vereinfachung wäre es
vielmehr, wenn Hochschulen diejenige Kostenrechnungsmethode wählen könnten,
welche ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird.“
Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
German Rectors´ Conference
Ahrstraße 39
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 887-153
Fax: +49 (0)228 887-280
E-Mail: schulte@hrk.de
www.hrk.de