Freitag, 14. Juni 2013

HRK zu den Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems: Ohne starke Hochschulen geht es nicht

Hochbegabungspresse

Auf die zentrale Rolle der Hochschulen im Wissenschaftssystem hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in einer einstimmig verabschiedeten Entschließung ihres Senats zu den Perspektiven des Wissenschaftssystems hingewiesen. „Eine gute Vernetzung ist entscheidend für erfolgreiche Wissenschaft. Wenn die Hochschulen in ihrer zentralen Rolle unterversorgt sind, hat das schwerwiegende Probleme für das Gesamtsystem zur Folge“, warnte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin.

„Wir stehen vor großen gesellschaftlichen Herausforderungen. Ob wir sie bewältigen können, hängt von drei Faktoren ab: der Innovationsfähigkeit der Wissenschaft, der Erschließung neuer Forschungsgebiete und der Ausbildung einer ausreichend großen Zahl hoch qualifizierter Fachkräfte“, so Hippler. „Um gute Ergebnisse in allen drei Bereichen zu erreichen, ist es unerlässlich, die Hochschulen zu stärken, damit sie ihre Schlüsselstellung ausfüllen können. Außerdem muss die Kooperation in der Wissenschaft über das bisher erreichte Maß hinaus vorangetrieben werden und zwar nicht nur zwischen Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen, sondern auch zwischen Hochschulen und der Wirtschaft.“

Die Hochschulen verantworten die Qualifikation der akademischen Fachkräfte und des wissenschaftlichen Nachwuchses und verknüpfen als einzige Akteure im Wissenschaftssystem Forschung und Bildung. Als die Einrichtungen mit dem breitesten Spektrum an wissenschaftlichen Disziplinen bieten sie die besten Voraussetzungen für multidisziplinäre Forschung und für die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Hippler wies darauf hin, dass die Politik zwar in der jüngeren Vergangenheit die Bedeutung der Wissenschaft für die Zukunft der Gesellschaft erkannt und sie auch finanziell gestärkt habe. Aufgrund der föderalen Aufgabenverteilung habe die außeruniversitäre Forschung aber wesentlich stärker profitiert als die Hochschulen. So sei es zu einer Verschiebung der Kräfteverhältnisse gekommen mit dem Ergebnis, dass die Hochschulen ihrer zentralen Rolle immer weniger gerecht werden könnten. Für die Zukunft müsse eine auskömmliche und verlässliche Grundfinanzierung der Hochschulen garantiert werden. Eine Voraussetzung dafür sei die Verbesserung der Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern bei der Finanzierung der Hochschulen.

Die Stärkung der Hochschulen hänge aber auch von ihren Autonomierechten ab: „Für die außeruniversitäre Forschung ist mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz im letzten Jahr ein entscheidendes Plus an Handlungsspielraum bei Haushalt, Personal und Bauten auf den Weg gebracht worden. Diese Beweglichkeit brauchen auch die Hochschulen, wenn wir in Deutschland das bewährte Zusammenspiel der wissenschaftlichen Einrichtungen erhalten und stärken wollen.“


12.6.2013
Bundesbeteiligung an der Hochschulfinanzierung: HRK-Senat zeigt mögliche Maßnahmen auf

Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat ihre Forderung nach einer stärkeren Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Hochschulen mit konkreten Vorschlägen unterlegt. Der HRK-Senat verabschiedete gestern in Berlin ein Papier, das drei Möglichkeiten aufzeigt, wie sich der Bund engagieren könnte: Mittel für zusätzliche Professuren, Vollkostenfinanzierung von Forschungsprojekten und eine verbesserte und gesicherte Baufinanzierung. Die Entschließung war von der HRK-Mitgliederversammlung im Mai in Nürnberg vorbereitet worden.

„Voraussetzung für ein entsprechendes Engagement des Bundes ist die Änderung des Artikels 91 b des Grundgesetzes, der eine dauerhafte Finanzierung der Hochschulen durch den Bund gegenwärtig noch verhindert“, erläuterte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin. Eine Abschaffung des so genannten Kooperationsverbots wird seit Jahren von den Wissenschaftsorganisationen gefordert.

Die HRK schlägt vor, den Hochschulen Bundesmittel zur Verfügung zu stellen, um 3.000 zusätzliche Professuren über einen Zeitraum von insgesamt zehn Jahren zu schaffen. Sie sollen ohne Auswirkung auf die Kapazitäten, ad personam und auf Dauer eingerichtet werden. „Mit der langfristigen Finanzierung von 3.000 Professuren könnte der Bund die prekäre Betreuungssituation an den Hochschulen überwinden helfen und die Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses würden sich deutlich verbessern“, so Hippler. Bei einem allmählichen Aufbau über zehn Jahre würden zudem Verzerrungen der Stellen- und Altersstruktur verhindert und eine organische Erweiterung der Personalausstattung der Hochschulen sichergestellt.

Weiter fordert die HRK eine schrittweise Erhöhung der Programmpauschale für die Drittmittelforschung. Diese beläuft sich gegenwärtig auf 20 Prozent und soll Overheadkosten abfangen. Diese entstehen für die Infrastruktur und die Administration von Forschungsprojekten, wobei die tatsächlichen Overheadkosten sich aber auf 50 bis 70 Prozent belaufen. Aufgrund eines steigenden Drittmittelanteils der Hochschulen belasten die Projekte so immer stärker die knappen Grundmittel. Die HRK fordert daher eine Erhöhung der derzeitigen Drittmittelpauschale von 20 Prozent in drei Schritten von jeweils 10 Prozent in den Jahren 2015, 2017 und 2019.

Als weitere Maßnahme hält die HRK eine dauerhafte Beteiligung des Bundes am Hochschulbau für erforderlich. Nachdem die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Rahmen der Föderalismusreform abgeschafft worden war, stehen den Ländern bis 2019 jährlich noch knapp 700 Millionen als Übergangsmittel zur Verfügung. Deren Zweckbindung endet im nächsten Jahr. In Anbetracht des immensen Sanierungsbedarfs und des notwendigen Ausbaus der IT-Infrastruktur müssten die Mittel verdoppelt und die Zweckbindung dauerhaft festgeschrieben werden.


12.6.2013
HRK-Senat zu den EU-Strukturfonds: Zu viele Länder lassen das Innovationspotenzial ihrer Hochschulen ungenutzt

Um die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit Europas gezielt zu stärken, sollen die EU-Strukturfonds zukünftig vermehrt auf die Investitionsfelder Forschung und Innovation ausgerichtet werden. Die EU-Kommission erwartet von den Bundesländern, dass sie bis Ende des Jahres sogenannte „Intelligente Spezialisierungsstrategien“ erarbeiten. Europaweit sollen die Regionen ihre spezifischen Stärken weiter ausbauen, ihre Nischenspezialisierungen erkennen und ihre wissensbasierten Potenziale durch gezielte Investitionen fördern. Unternehmen und Hochschulen sollen daher aktiv an der Entwicklung der regionalen Strategien beteiligt werden.

Eine HRK-Befragung der deutschen Hochschulen ergab, dass inzwischen ungefähr die Hälfte der Bundesländer ihre Hochschulen zufriedenstellend in die Erstellung der Strategien einbeziehen. „Diese Länder haben erkannt, dass eine systemische Innovationsstrategie keine Fingerübung ist, sondern im ureigenen Interesse des Innovationsstandortes“, sagte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler. „Deutsche Hochschulen spielen eine zentrale Rolle für die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft sowie für die Lebensverhältnisse in den 16 Ländern und müssen daher in die Prozesse eingebunden werden.“

Bereits im Oktober letzten Jahres hat die HRK auf die Notwendigkeit der Beteiligung von Hochschulen an der Strategieerarbeitung hingewiesen. Dennoch hat immer noch etwa die Hälfte der Bundesländer keine nennenswerte Einbeziehung der Hochschulen vorgenommen. HRK-Präsident Prof. Dr. Hippler: „In den Jahren 2007 bis 2011 der aktuellen Förderperiode standen Deutschland – und dabei zu einem überwiegenden Anteil den Ländern – 4,9 Milliarden € an Mitteln aus den EU-Strukturfonds für Forschung und Innovation zur Verfügung. Durch die notwendige Kofinanzierung der Projekte wird eine erhebliche Hebelwirkung erzielt. Die Mittel müssen zielgerichtet zur Stärkung des Innovationsstandorts genutzt werden. Dafür braucht es einen Dialog mit den Akteuren aus Forschung und Unternehmen.“

Die deutschen Hochschulen weisen außerdem auf den dringlichen Vereinfachungsbedarf bei der Projektdurchführung hin, damit die Instrumente der Strukturfonds auch tatsächlich produktiv genutzt werden können. Daher werden die Landesregierungen aufgefordert, ihre Förderbestimmungen und -gewohnheiten so zu gestalten, dass der Zugang der Hochschulen zu den Strukturfonds nicht unnötig erschwert wird. 


12.6.2013
HRK-Senat zum künftigen Europäischen Forschungsprogramm: Option einer Vollkostenrechnung erhalten

Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) will, dass die Anforderungen an die Hochschulen bei Bewerbungen um EU-Forschungsgelder realistisch und ihren individuellen Gegebenheiten angemessen sind. Er hat sich in seiner gestrigen Sitzung in Berlin dafür ausgesprochen, sowohl die Option einer Vollkostenrechnung als auch die Möglichkeit von Pauschalabrechnungen im nächsten europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ zu erhalten. Die Hochschulen, die in Richtung der Vollkostenrechnung voranschreiten wollen, sollten durch die Rahmenbedingungen der EU unterstützt werden.

Der Europäische Ministerrat und das Europaparlament verhandeln noch bis zum 17. Juni in erster Lesung das Gesetzespaket zu „Horizont 2020“. Dabei ist ein umstrittener Punkt die Kostenerstattung. Während der Ministerrat das Modell einer vereinheitlichten Abrechnung durch Pauschalen anstrebt, möchte das Europaparlament zusätzlich zu den Einheitssätzen die Option einer Vollkostenrechnung erhalten.

Die HRK unterstützt die Forderung nach einer Vollkostenrechnungsoption und weist darauf hin, dass diese möglichst einfach handhabbar und wenig fehleranfällig sein sollte. Das europäische Methodenzertifikat im 7. Forschungsrahmenprogramm hat sich als nicht praxistauglich und nicht wissenschaftsadäquat herausgestellt. Stattdessen sollten zukünftig die national gebräuchlichen Buchhaltungsstandards bei europäischen Projekten anerkannt werden. 

HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler erläuterte die Position des Senats heute in Berlin: „Wir können die Haltung der Europäischen Kommission und des Ministerrats nicht nachvollziehen, nach der Hochschulen und andere Forschungseinrichtungen künftig nicht mehr die realen Projektkosten auf Vollkostenbasis abrechnen dürfen, wenn sie dies können und wollen. Eine Vollkosten-Option könnte gerade für Hochschulen mit großen Forschungsinfrastrukturen sinnvoll sein. Es ist auch keine echte Vereinfachung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms, alle Teilnehmer bei der Kostenerstattung über einen Kamm zu scheren. Eine Vereinfachung wäre es vielmehr, wenn Hochschulen diejenige Kostenrechnungsmethode wählen könnten, welche ihren Bedürfnissen am besten gerecht wird.“


Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
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