Hochbegabungspresse
Start frei für den Aufbau eines Pools von Prüfungsaufgaben
für die Allgemeine Hochschulreife - Präsident Stephan Dorgerloh zum
Wittenberger Beschluss: „Aufgabenpool gewährleistet Qualität und Vielfalt in
den Ländern und sichert notwendige Vergleichbarkeit“
Auf dem Weg zu einer verbesserten Vergleichbarkeit der
Allgemeinen Hochschulreife in zentralen Fächern beginnen die Länder ab sofort
mit dem Aufbau eines gemeinsamen Pools von Abiturprüfungsaufgaben. Das hat die
Kultusministerkonferenz am 20. und 21. Juni 2013 bei ihren Plenarberatungen in
der Lutherstadt Wittenberg beschlossen. Ziel dieses Aufgabenpools für die
Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache ist es, die
Vergleichbarkeit der Anforderungen in den Ländern zu gewährleisten und eine
hohe Qualität der Aufgaben auf Grundlage der Bildungsstandards für die
Allgemeine Hochschulreife sicherzustellen. In der Konzeption zum Aufbau des Aufgabenpools, die
von der Kultusministerkonferenz in der Lutherstadt Wittenberg angenommen, wird
festgelegt, nach welchem Verfahren die Aufgaben für den Pool geprüft,
ausgewählt und den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Wittenberger
Beschluss wird der Aufgabenpool kontinuierlich aufwachsen und den Ländern als
Angebot für den Ein¬satz im Abitur bereits im Schuljahr 2016/2017 zur Verfügung
stehen.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan
Dorgerloh, erklärte: „Der Aufbau eines solchen Prüfungsaufgabenpools
gewährleistet die Vergleichbarkeit des Abiturs, sichert hohe Qualität und
verbessert die Mobilität unter den
Ländern. Das von uns gewählte Verfahren verbindet die Vorteile pädagogischer
Vielfalt in den Ländern mit der notwendigen Einheitlichkeit und
Vergleichbarkeit der Aufgaben hinsichtlich ihrer Schwierigkeit, Qualität und
Bewertung. Im Sinne eines Best-Practice-Verfahrens bündeln die Länder ihre
jeweiligen Erfahrungen und stellen dem Pool ihre besten Aufgaben für alle zur
Verfügung. Damit leiten wir einen Kulturwandel beim Abitur ein: Durch einen
gemeinsamen Qualitätsentwicklungsprozess aller Länder wird sowohl die Qualität
der Prüfungsaufgaben verbessert als auch das Anforderungsniveau schrittweise
angeglichen. Wir entsprechen damit der berechtigten Forderung, dass für ein
Zertifikat vergleichbare Leistungen zugrunde gelegt werden müssen.“
Für die Entscheidung, welche Abiturprüfungsaufgaben zur
späteren Nutzung in den Aufgabenpool gelangen, werden abgesicherte Kriterien
zur Qualität, Schwierigkeit der Aufgaben sowie zur Vergleichbarkeit von
Korrektur und Bewertung zugrunde gelegt. Die dafür erforderlichen
wissenschaftlichen Arbeiten werden vom Institut zur Qualitätsentwicklung im
Bildungswesen (IQB) übernommen.
Die in den Pool aufgenommenen Abiturprüfungsaufgaben
sollen anhand von transparenten Leistungsanforderungen und eindeutigen
Korrekturhinweisen in vergleichbarer Weise in den Ländern bewertet werden.
Die Arbeiten am Pool der Prüfungsaufgaben unterstützen
den ebenfalls angelaufenen Prozess der
Implementation der Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife.
Die Bildungsstandards für die Allgemeine Hochschulreife in den Fächern Deutsch,
Mathematik und fortgeführter Fremdsprache (Englisch/Französisch) sollen ab dem
Schuljahr 2014/2015 auf Grundlage einer
gemeinsamen Konzeption, die von der Kultusministerkonferenz verabschiedet
werden soll, umgesetzt werden. Stephan Dorgerloh: „Der Aufbau des Aufgabenpools
unterstützt wirkungsvoll das Ziel der Bildungsstandards, den Unterricht stärker
als bisher am Erwerb von Kompetenzen auszurichten, d.h. Wissen und Können
miteinander zu verbinden. Der Aufgabenpool als ein wichtiges Instrument der
Qualitätssicherung soll in den kommenden Jahren im laufenden Prozess unter
Wahrung der pädagogischen Kontinuität aufgebaut werden. Lehrkräfte,
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern können sich verlässlich darauf
einstellen, dass der Aufgabenpool zum Abitur 2017 zur Verfügung stehen wird.“
Neben dem Aufbau eines Pools von Prüfungsaufgaben standen
der Lehrereinstellungsbedarf bis 2025,
der Bericht zur Situation im Masterbereich im Wintersemester 2012/2013 sowie
die künftige Finanzierung der Hochschulklinika im Mittelpunkt der Beratungen.
Lehrereinstellungsbedarf und Lehrereinstellungsangebot in
der Bundesrepublik Deutschland - Berechnung 2012 bis 2025
Zum Lehrereinstellungsbedarf und zum Angebot an
Lehrkräften in der Bundesrepublik Deutschland legte die Kultusministerkonferenz
eine Berechnung für den Zeitraum 2012 bis 2025 vor. Danach haben
Lehramtsstudierende in Zukunft grundsätzlich gute Chancen, insbesondere in den
ostdeutschen Ländern.
Zusammenfassung der Ergebnisse für den Zeitraum 2012 bis
2025:
1. Zwischen den
westdeutschen und ostdeutschen Ländern gibt es dauerhaft erhebliche
Unterschiede im Verhältnis zwischen Lehrereinstellungsbedarf und -angebot. Dies
gilt sowohl für die Gesamtschau als auch für die separate Betrachtung der
Lehramtstypen. Für den „Sekundarbereich II (allgemeinbildende Fächer) oder für
das Gymnasium“ besteht deutschlandweit in den nächsten Jahren durchgängig ein
Überangebot. In allen anderen Lehrämtern lassen die Zahlen einen dauerhaften
erheblichen Bedarf an Lehrkräften in den ostdeutschen Ländern (inklusive
Berlin) erwarten. An einem Lehramtsstudium interessierte Bewerberinnen und
Bewerber sollten sich vor Aufnahme eines Studiums eingehend über die
künftige Bedarfssituation für Lehrkräfte je nach gewähltem Fach, nach Schulart
und Region informieren, da sich die Bedingungen von Land zu Land sehr stark
unterscheiden.
2. Bundesweit ist
bei derzeit 794.300 hauptberuflichen Lehrkräften für den Zeitraum bis 2025 mit
einem durchschnittlichen jährlichen Einstellungsbedarf von rund 25.800
Lehrerinnen und Lehrern zu rechnen. Dabei übersteigt in den westdeutschen
Ländern das Angebot an Lehrkräften den Lehrerbedarf durchschnittlich über alle
Lehramtstypen um etwa 39 %, d. h. jährlich im Durchschnitt um rund 8.100
Personen. In den ostdeutschen Ländern hingegen besteht eine Unterdeckung von
durchschnittlich 12 %, d. h. von jährlich rund 600 Personen.
3. Für
Deutschland stehen folglich bis zum Jahre 2025 insgesamt betrachtet zwar
genügend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Die Differenzierung nach
Lehramtstypen und der fachspezifische Bedarf zeigen jedoch, dass das Problem
nicht besetzbarer Stellen in allen Ländern zum Teil weiterhin bestehen bleiben
wird. Unverändert angespannt ist die Situation für den Lehramtstyp „Sekundarbereich
II (berufliche Fächer) oder für die beruflichen Schulen“ – hier insbesondere in
den ostdeutschen Ländern – sowie den
sonderpädagogischen Lehrämtern, bei denen der Bedarf über dem Angebot liegt.
4. Aus der Sicht
der Lehramtsbewerber ist – mit Ausnahme der erwähnten Situation für den
„Sekundarbereich II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“
–festzustellen, dass sie bei einer länderübergreifenden Gesamtbetrachtung im
genannten Prognosezeitraum gute Einstellungschancen im Schulsystem vorfinden
werden. In den ostdeutschen Ländern wird der Einstellungsbedarf bis 2025
deutlich zunehmen und folglich zu einer verstärkten Nachfrage nach Lehrkräften
in allen Schularten führen.
5. Bei einem
Vergleich mit der im Jahr 2011 veröffentlichten Berechnung hat sich der
durchschnittliche jährliche Lehrereinstellungsbedarf in länderübergreifender
Gesamt-betrachtung nur marginal verändert.
Zum Hintergrund:
Die Berechnung zur langfristigen Personalentwicklung im
Schulbereich stützt sich auf Angaben der Länder und verfolgt das Ziel, die
aktuelle Abschätzung des Lehrereinstellungsbedarfs der verschiedenen
Lehramtstypen in den kommenden Jahren mit einer Vorausberechnung des Angebots
an Absolventen der Zweiten Staatsprüfung zu verbinden.
Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gesamtbedarfs bilden
die Lehrkräfte, die für die vorhandenen und prognostizierten Schülerzahlen bis
2025 als erforderlich angesehen werden. Der künftige Lehrerbedarf wird jedoch
von bildungspolitischen Faktoren wie Vorgaben zur Klassengröße, Schulstrukturen
und pädagogischen Maßnahmen bzw. von Entscheidungen zur Weiterentwicklung der
Lehrerstellen sowie finanzpolitischen Zielsetzungen mitbeeinflusst. Die
Berechnung der Kultusministerkonferenz kann daher aufgrund unterschiedlicher
Annahmen von Berechnungen der Lehrerverbände abweichen. Die Prognose des
Angebots an Lehrkräften ist ebenso von einer Reihe von Faktoren abhängig.
Insbesondere können persönliche Entscheidungen der Studierenden sowie
öffentliche Trendaussagen zum künftigen Lehrerbedarf das Lehrerangebot
entscheidend beeinflussen.
Gesamtangebot an Masterstudienplätzen bedarfsgerecht
ausgeweitet – Drei Viertel aller Masterstudiengänge ohne
Zulassungsbeschränkungen
An den deutschen Hochschulen vollzieht sich eine
weiterhin positive Entwicklung bei der Umstellung auf die Bachelor- und
Masterstudiengänge. Wie die Kultusministerkonferenz in ihrem „Bericht zur
Situation im Masterbereich im Wintersemester 2012/2013“ feststellt, haben die
Universitäten und Fachhochschulen ihr Angebot im Masterbereich auch im
vergangenen Jahr bedarfsgerecht ausgeweitet, so dass insgesamt erneut kein
Mangel an Masterstudienplätzen zu erkennen ist.
Die Zahl der Masterstudiengänge konnte im Vergleich zum
Vorjahr von 5.379 auf 5.592 erhöht
werden. Zugleich ist eine Zunahme der Zulassungsbeschränkungen von
Masterstudiengängen an Fachhochschulen (von 34,7 Prozent auf 42,1 Prozent)
festzustellen. An den Universitäten ist ein moderater Anstieg (von 20,7 Prozent
auf 21,6 Prozent) zu verzeichnen. Einen besonders geringen Anteil
zulassungsbeschränkter Masterstudiengänge weisen erneut die
Ingenieurwissenschaften an den Universitäten mit 9,3 Prozent auf.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan
Dorgerloh, erklärte: „Bei einer zunehmenden Zahl von Bachelorabsolventen
stellen die Universitäten und Fachhochschulen
nach wie vor ein ausreichendes Angebot an Masterstudienplätzen bereit.
Die zunehmende Akzeptanz des Bachelors bei den Arbeitgebern trägt zu einer
besseren Integration der Absolventen mit ihrem berufsqualifizierenden
Studienabschluss in den Arbeitsmarkt bei. Zugleich haben die Länder und
Hochschulen ihre Anstrengungen erhöht und das Angebot an Masterstudiengängen
nochmals ausgeweitet. Damit stehen den Bachelorabsolventen viele Wege zum
direkten Start ins Berufsleben oder zur weiteren Qualifizierung an einer
Hochschule offen. Die Kultusministerkonferenz wird ihr Augenmerk weiterhin auf
die Entwicklung im Masterbereich legen – insbesondere wegen der gestiegenen
Studienanfängerzahlen in den Bachelorstudiengängen.“
Besondere Aufgaben der Hochschulklinika müssen finanziell
berücksichtigt werden Die Kultusministerkonferenz spricht sich für einen
Systemzuschlag für Hochschulklinika aus, um der Vielfalt der Aufgaben und
finanziellen Sonderbelastungen in der universitären Medizin angemessen Rechnung
zu tragen. Dazu zählen insbesondere Extremkostenfälle, Notfallversorgung,
Weiterbildung, Hochschulambulanzen, Behandlung seltener Erkrankungen,
interdisziplinäre Versorgungszentren und Innovationen. Diese Belastungen werden
im bestehenden Vergütungssystem nicht hinreichend berücksichtigt. Sie summieren
sich nach einer ersten Berechnung auf einen Gesamtbetrag von über 1 Mrd. Euro
pro Jahr.
Die Kultusministerkonferenz plädiert vor diesem
Hintergrund für einen Systemzuschlag, der nicht als Zuschlag auf die
Einzelvergütung, sondern als Strukturfonds für die Hochschulmedizin
ausgestaltet werden soll. Die KMK wird zu diesem Thema Gespräche mit dem
Bundesgesundheitsministerium aufnehmen.
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
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