Dienstag, 30. April 2013

Allianz zur Bundesratssitzung: Geplantes Zweitveröffentlichungsrecht diskriminiert Hochschulforscher


ALLIANZ DER WISSENSCHAFTSORGANISATIONEN:

ALEXANDER VON HUMBOLDT-STIFTUNG • DEUTSCHE AKADEMIE DER NATURFORSCHER
LEOPOLDINA NATIONALE AKADEMIE DER WISSENSCHAFTEN
• DEUTSCHER AKADEMISCHER AUSTAUSCHDIENST
• DEUTSCHE FORSCHUNGSGEMEINSCHAFT
• FRAUNHOFER-GESELLSCHAFT
• HELMHOLTZ-GEMEINSCHAFT DEUTSCHER FORSCHUNGSZENTREN
• HOCHSCHULREKTORENKONFERENZ • LEIBNIZ-GEMEINSCHAFT
• MAX-PLANCK-GESELLSCHAFT • WISSENSCHAFTSRAT


Hochbegabungspresse  

Gemeinsame Erklärung

30.4.2013

Wissenschaftsorganisationen warnen anlässlich der Bundesratssitzung:
Geplantes Zweitveröffentlichungsrecht diskriminiert Forscherinnen und Forscher an Hochschulen

Anlässlich der Beratungen des Bundesrates am 3. Mai fordert die Allianz der
Wissenschaftsorganisationen Nachbesserungen am vorliegenden Regierungsentwurf zum
Zweitveröffentlichungsrecht.

Die Wissenschaftsorganisationen begrüßen grundsätzlich das Bestreben der Bundesregierung,
den Urhebern wissenschaftlicher Texte eine der digitalen Arbeitswelt angemessene Möglichkeit
zu verschaffen, ihre Werke weitestgehend öffentlich zugänglich zu machen und damit selbst
über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden.
Sie kritisieren jedoch die geplante Einschränkung auf „Forschungstätigkeiten, die im Rahmen
der öffentlichen Projektförderung oder an einer institutionell geförderten außeruniversitären
Forschungseinrichtung durchgeführt werden“. Damit würde Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern an Hochschulen das neue Zweitveröffentlichungsrecht verweigert, soweit
deren Forschung nicht überwiegend mit öffentlichen Drittmitteln finanziert wird.

„Diese Benachteiligung ist unverständlich und widerspricht dem in den Hochschulgesetzen
verankerten Auftrag zur Forschung an Hochschulen unter Nutzung der Grundmittel und zur
Verbreitung von Wissen", kritisiert Professor Dr. Horst Hippler, Präsident der
Hochschulrektorenkonferenz und derzeitiger Sprecher der Allianz der deutschen
Wissenschaftsorganisationen. "Es entsteht der Eindruck, die Bundesregierung halte Forschung
an den deutschen Hochschulen für zweitklassig."

Darüber hinaus würde die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung große
Rechtsunsicherheit schaffen: In allen Fällen, in denen Forschung an Hochschulen
mischfinanziert wird, bei Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären
Einrichtungen oder wenn Wissenschaftler an einer Hochschule und einer außeruniversitären
Forschungseinrichtung beschäftigt sind, ist die erforderliche Zuordnung einer Publikation
schlicht nicht durchführbar.

Das Zweitveröffentlichungsrecht sollte aus Sicht der Allianz dazu dienen, möglichst alle
wissenschaftlichen Erkenntnisse, die mit Steuermitteln gefördert werden, frei zugänglich zu
machen, um eine erhöhte Zirkulation von Wissen zu erzielen und den Nutzen der eingesetzten
Steuermittel zu maximieren. Der Gesetzentwurf ist insofern inkonsequent und sollte im
Bundestag entsprechend nachgebessert werden.

Bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 8. März 2013 haben die
Wissenschaftsorganisationen gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz außerdem darauf
hingewiesen, dass insbesondere in den sogenannten MINT-Fächern eine Embargofrist (also der
Zeitraum zwischen Publikation und freier Zugänglichkeit) von sechs Monaten – statt der jetzt
im Entwurf vorgeschlagenen zwölf Monate – angemessen wäre. Diese kürzere Frist ermöglicht
eine freie und öffentliche Zugänglichmachung neuer, aus Steuermitteln finanzierter
wissenschaftlicher Erkenntnisse und trägt den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der
Verleger ausreichend Rechnung. Die von der Allianz gemeinsam mit der
Kultusministerkonferenz geforderten Fristen entsprechen im Übrigen den Vorstellungen der EUKommission, wonach die Ergebnisse EU-geförderter Forschung spätestens sechs Monate nach
der Veröffentlichung (in den Geistes- und Sozialwissenschaften nach 12 Monaten) frei
zugänglich sein sollen.

Schon seit 2006 liegt der Bundesrat, was die Regelung eines unabdingbaren
Zweitveröffentlichungsrechts angeht, mit der Allianz auf der gleichen Linie. Zuletzt unterstrich
er dies in seiner Stellungnahme vom 12. Oktober 2012. Vor diesem Hintergrund begrüßt die
Allianz ausdrücklich die vorliegenden Empfehlungen des Ausschusses für Kulturfragen an den
Bundesrat, die zugleich die Änderungsvorschläge von Allianz und Kultusministerkonferenz
aufgreifen.

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen ist ein Zusammenschluss der
bedeutendsten Wissenschafts- und Forschungsorganisationen in Deutschland. Sie nimmt
regelmäßig zu Fragen der Wissenschaftspolitik, Forschungsförderung und strukturellen
Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems Stellung. Mitglieder der Allianz sind
die Alexander von Humboldt-Stiftung, die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina –
Nationale Akademie der Wissenschaften, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD),
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft, die Helmholtz-
Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Hochschulrektorenkonferenz, die Leibniz-
Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat.

Ansprechpartner:
Susanne Schilden
Pressesprecherin der HRK
0228/887-152/153
presse@hrk.de