Dienstag, 30. April 2013

Deutschland erstellt Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes Gruppen und Gemeinschaften können sich mit kulturellen Ausdrucksformen bewerben


Hochbegabungspresse  

Am 3. Mai 2013 beginnt das Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform
praktizieren, können ihre Anmeldung bis zum 30. November 2013 in ihrem Bundesland
einreichen. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite der Deutschen UNESCOKommission
(www.unesco.de) verfügbar. An dem mehrstufigen Verfahren sind die
Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige
Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. In Deutschland tritt das
Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am 9. Juli 2013 in Kraft.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz Stephan Dorgerloh lädt alle, die Formen
lebendigen Kulturerbes pflegen, ein, sich zu bewerben: „Die Länder haben sich in der
Kultusministerkonferenz auf ein einheitliches Verfahren zur Erhebung immateriellen
Kulturerbes geeinigt. Durch die Erstellung des bundesweiten Verzeichnisses kann das breite
Spektrum lebendiger kultureller Ausdrucksformen erfasst und in seiner Wertschätzung
gefördert werden.“ Kulturstaatsminister Bernd Neumann würdigt den Beitritt und die
Bedeutung des beginnenden Prozesses: „Der Beitritt Deutschlands zum UNESCOÜbereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes war von Anfang an ein Ziel der
Kulturpolitik des Bundes. Wir nehmen damit unsere Verantwortung für besondere
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Schutzbedürftigkeit von immateriellen Kulturformen und Kulturschätzen nachdrücklich und
konsequent wahr. Seit Jahrtausenden werden Kenntnisse und Bräuche von Generation zu
Generation weitergegeben und gewandelt. Durch eine stärkere Wertschätzung und die
Auseinandersetzung mit dem immateriellen Kulturerbe werden wichtige Grundlagen für den
gesellschaftlichen Dialog und Zusammenhalt geschaffen.“

Jedes Bundesland trifft nach Ende der Ausschreibung eine erste Auswahl und übermittelt
zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Ein unabhängiges Expertenkomitee der
Deutschen UNESCO-Kommission prüft und bewertet dann die Dossiers nach fachlichen
Kriterien. Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien bestätigen abschließend die Empfehlungen des Expertenkomitees. Die Einträge
in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Webseite der Deutschen UNESCOKommission
veröffentlicht. Weitere Ausschreibungsrunden werden folgen. Das bundesweite
Verzeichnis sieht für Einträge kein Limit vor.

Außenstaatsministerin Cornelia Pieper weist darauf hin, dass Tanz, Theater und Sprachen
die kulturelle Identität der Menschen noch weitaus stärker prägen als Denkmäler und
archäologische Stätten. „Immaterielle Kulturformen zeugen von kultureller Vielfalt und den
vielen regionalen Traditionen in Deutschland. Für die Vitalität einer kulturellen
Ausdrucksform ist es wesentlich, ob sich Menschen in einer Gruppe darauf verständigten,
diese aktiv zu pflegen und lebendig zu halten“, so Pieper. Der Vizepräsident der Deutschen
UNESCO-Kommission und Vorsitzende des Expertenkomitees, Christoph Wulf,
beobachtet in Deutschland ein steigendes Interesse an regionalen Traditionen. „Oft ist das
jahrhundertealte Alltagswissen, etwa in Naturheilkunde und Handwerkstechniken, so
bedeutend, dass es sinnvoll ist, eine Kulturtechnik zu erhalten, bevor sie ganz verschwindet.
Eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine öffentlich sichtbare Anerkennung der
kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger“, so Wulf.

Seit 2003 stellt die UNESCO von menschlichem Wissen und Können getragene kulturelle
Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler Kooperation. Die Organisation will
damit in allen Weltregionen überlieferte Traditionen und Alltagskulturen als Teil des Erbes
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
der Menschheit erhalten und fördern. Bis heute sind 151 Staaten dem UNESCOÜbereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Die ersten
internationalen Nominierungen aus Deutschland können frühestens 2014 bei der UNESCO in
Paris eingereicht werden.

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