Hochbegabungspresse
Am 3. Mai 2013 beginnt das Bewerbungsverfahren für das
bundesweite Verzeichnis des
immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform
immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform
praktizieren, können ihre Anmeldung bis zum 30. November
2013 in ihrem Bundesland
einreichen. Die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite
der Deutschen UNESCOKommission
(www.unesco.de) verfügbar. An dem mehrstufigen Verfahren
sind die
Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien, das Auswärtige
Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt. In
Deutschland tritt das
Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes am
9. Juli 2013 in Kraft.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz Stephan Dorgerloh
lädt alle, die Formen
lebendigen Kulturerbes pflegen, ein, sich zu bewerben: „Die
Länder haben sich in der
Kultusministerkonferenz auf ein einheitliches Verfahren zur
Erhebung immateriellen
Kulturerbes geeinigt. Durch die Erstellung des bundesweiten
Verzeichnisses kann das breite
Spektrum lebendiger kultureller Ausdrucksformen erfasst und
in seiner Wertschätzung
gefördert werden.“ Kulturstaatsminister Bernd Neumann
würdigt den Beitritt und die
Bedeutung des beginnenden Prozesses: „Der Beitritt
Deutschlands zum UNESCOÜbereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes war von Anfang
an ein Ziel der
Kulturpolitik des Bundes. Wir nehmen damit unsere
Verantwortung für besondere
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
Schutzbedürftigkeit von immateriellen Kulturformen und
Kulturschätzen nachdrücklich und
konsequent wahr. Seit Jahrtausenden werden Kenntnisse und
Bräuche von Generation zu
Generation weitergegeben und gewandelt. Durch eine stärkere
Wertschätzung und die
Auseinandersetzung mit dem immateriellen Kulturerbe werden
wichtige Grundlagen für den
gesellschaftlichen Dialog und Zusammenhalt geschaffen.“
Jedes Bundesland trifft nach Ende der Ausschreibung eine
erste Auswahl und übermittelt
zwei Vorschläge an die Kultusministerkonferenz. Ein
unabhängiges Expertenkomitee der
Deutschen UNESCO-Kommission prüft und bewertet dann die
Dossiers nach fachlichen
Kriterien. Die Kultusministerkonferenz und der Beauftragte
der Bundesregierung für Kultur
und Medien bestätigen abschließend die Empfehlungen des
Expertenkomitees. Die Einträge
in das bundesweite Verzeichnis werden auf der Webseite der
Deutschen UNESCOKommission
veröffentlicht. Weitere Ausschreibungsrunden werden folgen.
Das bundesweite
Verzeichnis sieht für Einträge kein Limit vor.
Außenstaatsministerin Cornelia Pieper weist darauf hin, dass
Tanz, Theater und Sprachen
die kulturelle Identität der Menschen noch weitaus stärker
prägen als Denkmäler und
archäologische Stätten. „Immaterielle Kulturformen zeugen
von kultureller Vielfalt und den
vielen regionalen Traditionen in Deutschland. Für die
Vitalität einer kulturellen
Ausdrucksform ist es wesentlich, ob sich Menschen in einer
Gruppe darauf verständigten,
diese aktiv zu pflegen und lebendig zu halten“, so Pieper.
Der Vizepräsident der Deutschen
UNESCO-Kommission und Vorsitzende des Expertenkomitees,
Christoph Wulf,
beobachtet in Deutschland ein steigendes Interesse an
regionalen Traditionen. „Oft ist das
jahrhundertealte Alltagswissen, etwa in Naturheilkunde und
Handwerkstechniken, so
bedeutend, dass es sinnvoll ist, eine Kulturtechnik zu
erhalten, bevor sie ganz verschwindet.
Eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis ist eine
öffentlich sichtbare Anerkennung der
kulturellen Ausdrucksform und ihrer Träger“, so Wulf.
Seit 2003 stellt die UNESCO von menschlichem Wissen und
Können getragene kulturelle
Ausdrucksformen in den Mittelpunkt internationaler
Kooperation. Die Organisation will
damit in allen Weltregionen überlieferte Traditionen und
Alltagskulturen als Teil des Erbes
Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland
der Menschheit erhalten und fördern. Bis heute sind 151
Staaten dem UNESCOÜbereinkommen
zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beigetreten. Die
ersten
internationalen Nominierungen aus Deutschland können
frühestens 2014 bei der UNESCO in
Paris eingereicht werden.
Sekretariat der
Kultusministerkonferenz
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