Stärkere
Fokussierung auf eigenes Förderhandeln / Erneuerung der Selbstverpflichtung auf
die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“
Mit
zusätzlichen Maßnahmen und einer inhaltlichen Neuakzentuierung will die
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Wissenschaft weiter vorantreiben. Die Gremien der größten
Forschungsförderungsorganisation und zentralen Selbstverwaltungseinrichtung der
Wissenschaft in Deutschland fassten hierzu am Mittwoch, dem 5. Juli 2017, im
Rahmen der Jahresversammlung in Halle (Saale) einen mehrteiligen Beschluss.
Dieser sieht zum einen vor, die Implementierung von Gleichstellungsmaßnahmen im
Zuge der sogenannten „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“
fortzusetzen. Zum anderen soll das Thema Gleichstellung – das als Satzungsziel
bereits eine herausgehobene Bedeutung für die Arbeit der DFG hat – künftig im
eigenen Förderhandeln eine noch größere Rolle spielen.
Beides findet statt vor dem Hintergrund, dass die Anzahl von
Professorinnen und Frauen in wissenschaftlichen Führungspositionen in Deutschland zwar
weiter steigt, aber immer noch hinter den Möglichkeiten zurückbleibt. So liegt der
Professorinnenanteil derzeit bei 22 Prozent (ohne Juniorprofessuren) bei einem
Frauenanteil von circa 50 Prozent der Studienabschlüsse und 45 Prozent der
Promotionen.
Zur
Stärkung der Gleichstellung an den Universitäten hatte die DFG bereits 2008 die
„Forschungsorientierten
Gleichstellungsstandards“ eingeführt, die von den DFG-Mitgliedern als Selbstverpflichtung verabschiedet wurden. Sie
haben sich in den Mitgliedseinrichtungen als wirksam für die Etablierung gleichstellungsfördernder Strukturen
und Maßnahmen erwiesen. Dies zeigt eine von der DFG durchgeführte Studie zu Umsetzung und
Wirkungsweisen der Standards: Vieles deute darauf hin, dass sie zur Organisationsentwicklung und zu einem
Kulturwandel zu chancengerechteren Bedingungen beigetragen hätten. Gemeinsam mit anderen (politischen) Initiativen und
Programmen, so die Studie, hätten die „Forschungsorientierten
Gleichstellungsstandards“ auch maßgeblich zu der inzwischen herausgehobenen
Bedeutung der Gleichstellung im Wissenschaftssystem insgesamt beigetragen.
Auf den
Ergebnissen der Studie aufbauend hat eine von der Mitgliederversammlung
eingesetzte Arbeitsgruppe Empfehlungen für die Fortführung der
„Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ erarbeitet. Diesen haben sich
die Mitglieder nun angeschlossen und ihre Selbstverpflichtung erneuert.
Angesichts der positiven Entwicklungen in der Gleichstellung sollen die
Berichte zur Umsetzung der Standards verschlankt werden, die Mitglieder wollen
künftig alle zwei bis drei Jahre qualitative Berichte zu wechselnden
Schwerpunktthemen einreichen.
Vorstand
und Präsidium der DFG begrüßten bei der Jahresversammlung den inzwischen hohen
Stellenwert der Gleichstellung in den Mitgliedseinrichtungen wie auch im
Wissenschaftssystem. Dennoch gebe es weiterhin Handlungsbedarf: „Die
Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft ist noch nicht
erreicht. Das bedeutet einen Verlust an Exzellenz und Effizienz: Herausragende
Forschung kann auf das Potenzial von Wissenschaftlerinnen nicht verzichten“,
sagte DFG-Generalsekretärin Dorothee Dzwonnek. „Die Universitäten dürfen in
ihren Anstrengungen daher nicht nachlassen, um etwaigen Gewöhnungstendenzen
entgegenzuwirken. Die DFG wird ihrerseits das kontinuierliche Monitoring
fortführen, zugleich aber auch noch stärker auf ihr eigenes Förderhandeln
schauen und ein qualitatives Gleichstellungskonzept erarbeiten, um
Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Beruf und Partnerschaft oder Familie
in Zukunft noch stärker konkret zu fördern.“
Zusätzlich
zur Fortsetzung der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“
verabschiedeten die Gremien die Ausarbeitung eines qualitativen
Gleichstellungskonzepts und seine Umsetzung bis Ende 2018. Bei der Erstellung
des qualitativen Gleichstellungskonzepts will die DFG ihre Förderverfahren und
-instrumente auf mögliche strukturelle Hemmnisse hin untersuchen und die
Gleichstellung von Männern und Frauen durch geeignete Maßnahmen fördern.
Darüber hinaus soll das Förderhandeln auf die Aspekte Karriere und Personalentwicklung
sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Partnerschaft oder Familie geprüft
werden. Als erste konkrete Maßnahmen beschlossen die Gremien etwa für das Emmy
Noether-Programm die Abschaffung der zwölfmonatigen Residenzpflicht im Ausland
sowie die Einführung eines zweckgebundenen Familienzuschlags von bis zu 6000
Euro pro Jahr für Kongress- und Forschungsreisen. Darüber hinaus sollen Frauen
in allen Verfahren stärker an den Begutachtungsprozessen beteiligt werden.
Bereits im
März 2017 hatte die DFG für ihre Entscheidungsgremien und deren Untergremien
einen Zielwert von 30 Prozent Wissenschaftlerinnen beschlossen. Diese Zielzahl
ist ambitioniert, weil sie deutlich über den derzeitigen Professorinnenanteil
von 22 Prozent hinausgeht. Einen Anteil von 22 Prozent hat die DFG in Bezug auf
die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen in ihren Gremien jedoch ganz
überwiegend, abhängig vom Fachbereich, bereits erreicht.
Medienkontakt:
Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit der DFG, Tel. +49 228 885-2109, presse@dfg.de
Die Studie zu Umsetzung und Wirkungsweisen der
„Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ steht unter:
Die
Stellungnahme und Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Forschungsorientierte
Gleichstellungsstandards“ sind einzusehen unter
Fachliche
Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:
Dr.
Sonja Ochsenfeld-Repp, Qualitätssicherung und Verfahrensentwicklung, Tel.
+49 228 885-2027,
Sonja.Ochsenfeld-Repp@dfg.de
Sonja.Ochsenfeld-Repp@dfg.de
Ausführliche
Informationen zum Thema Gleichstellung und den DFG-Aktivitäten finden sich auch
unter: