Der aktuell
diskutierte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und
Verbraucherschutz zur Reform des Urheberrechts wird von der
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und dem Deutschen Bibliotheksverband e.V.
(dbv) nachdrücklich begrüßt. Die darin vorgesehenen wissenschaftsfreundlichen
Änderungen sind die richtige Antwort auf die zunehmende Digitalisierung von
Forschung, Lehre und den Methoden des Lebenslangen Lernens und den sich daraus
ergebenden innovative Nutzungsmöglichkeiten und neuen technischen Bedingungen.
Es besteht
die ernsthafte Gefahr, dass Deutschland ohne entsprechende Reformen zu Gunsten
von Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht ins Hintertreffen gerät.
HRK und dbv
nehmen mit großer Irritation wahr, dass Interessenvertreter des Verlagswesens
beim Versuch, diese Gesetzesreform zu blockieren, auch zu falschen und
irreführenden Behauptungen greifen.
HRK und dbv
nehmen wie folgt zu dem Referentenentwurf Stellung:
1.
Separate Erlaubnisregelungen
HRK und dbv
begrüßen die im Referentenentwurf vorgeschlagene Einführung von separaten
Erlaubnisregelungen („Schranken“) für die Nutzung urheberrechtlich geschützter
Werke in Unterricht und Forschung sowie für die Kernaufgaben von Bibliotheken,
Archiven und Museen. Damit wird deutlich, dass Wissenschaft, Forschung und
Bildung andere Ansprüche an ein funktionierendes Urheberrecht haben als etwa
kommerzielle Unternehmen aus der Filmwirtschaft oder der
Unterhaltungsindustrie.
2.
Pauschalvergütung
Autorinnen
und Autoren wissenschaftlicher Veröffentlichungen sollen für die Nutzung ihrer
Werke im Rahmen von Lehre und Forschung fair und angemessen vergütet werden.
Die vorgesehene pauschale Vergütung soll über die entsprechenden
Verwertungsgemeinschaften erfolgen.
3.
Gesetzliche Erlaubnis vor Einzelverträgen
Der vom
Gesetzgeber sorgfältig abgewogene Interessenausgleich zwischen Autorinnen und
Autoren und Verlagen einerseits und Wissenschaft, Unterricht und Forschung
andererseits darf nicht durch einzelne Verlagsverträge unterlaufen werden
können. Ansonsten steht zu befürchten, dass jeder Verlag bestimmte
Nutzungsformen unterschiedlich regelt. Zudem wäre der nötige Aufwand, vor jeder
geplanten Nutzung die jeweiligen Lizenzbedingungen erfragen und beurteilen zu
müssen, ein großes Hindernis für reibungslose Forschung und zeitgemäße
Lehrformen. Schließlich stünde zu befürchten, dass viele vertragliche
Regelungen für Schulen und Hochschulen ungünstig und damit zusätzliche Kosten
für die öffentlichen Haushalte entstünden.
4. Text
und Data Mining
Verfahren des
Text- und Data Mining für bereits erworbene Materialien (Lizenzierungen) müssen
erlaubt sein. Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür
sind zu regeln. Es muss möglich sein, Daten aus von Verlagen erworbenen
Datenbanken unterschiedlicher Inhalte auch für Massenanalysen zu verwenden.
Gerade für neue Forschungsformen wie etwa die Lebenswissenschaften oder Digital
Humanities ist dies von entscheidender Bedeutung.
HRK und dbv
unterstützen im Interesse ihrer Millionen Nutzerinnen und Nutzer diese wichtige
und ausgewogene Reform. Ein Scheitern aufgrund von Partikularinteressen hätte
große Behinderungen und Einschränkungen für die effiziente sowie innovative
Lehre und Forschung auch bei Studium und Lebenslangem Lernen zur Folge. Die
Reform ist auch notwendig, um die gesellschaftliche Akzeptanz des
Urheberrechts, das vielfach als „Verhinderungsrecht“ gesehen wird, zu
verbessern und illegale Nutzungen zu Gunsten aller Beteiligten zu minimieren.
Bund, Länder
und Kommunen geben derzeit etwas mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr für die
Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken im
Wissenschaftsbereich aus. Davon werden nur rund 2,5 Prozent, nämlich etwa 26,5
Mio. Euro, über Verwertungsgesellschaften ausgezahlt; die überwältigende
Restsumme geht direkt an den herstellenden und verbreitenden Buchhandel. Auch
nach einer Umsetzung der Urheberrechtsreform ist nicht zu erwarten, dass die
Ausgaben für wissenschaftliche Literatur in den nächsten Jahren sinken werden.
Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
German Rectors´ Conference
Ahrstraße 39
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53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 887-153
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Fax: +49 (0)228 887-280
E-Mail: schulte@hrk.de
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