Die Gemeinsame
Wissenschaftskonferenz (GWK) hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig ein
Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf den
Weg gebracht. Die endgültige Entscheidung über das Programm treffen die
Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern am 16. Juni 2016.
Ziel des mit
einer Milliarde Euro über fünfzehn Jahre ausgestatteten Programms ist es, die
Karrierewege des wissenschaftlichen Nachwuchses an Universitäten besser planbar
und transparenter zu machen. Außerdem soll es die internationale Attraktivität
des deutschen Wissenschaftssystems steigern und den Universitäten dabei helfen,
die besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus dem
In- und Ausland zu gewinnen und möglichst dauerhaft zu halten.
Ein zentrales
Element des Programms ist die Stärkung der Tenure-Track-Professur, die nach
einer erfolgreichen Bewährungsphase den unmittelbaren Übergang in eine
Lebenszeitprofessur vorsieht. Mit der Finanzierung von 1.000 zusätzlichen
Tenure-Track-Professuren wird das Programm einen wichtigen Beitrag dazu
leisten, sie in Deutschland als einen eigenständigen Karriereweg neben dem
herkömmlichen Berufungsverfahren auf eine Professur dauerhaft zu etablieren.
Die mit dem Programm geschaffenen Tenure-Track-Professuren werden auch nach
Ende der Laufzeit erhalten bleiben. Auch die Zahl der unbefristeten
Professorinnen und Professoren wird dauerhaft um 1.000 erhöht. Der
wissenschaftliche Nachwuchs wird auch dadurch gestärkt, dass antragstellende
Universitäten ein Personalentwicklungskonzept nachweisen müssen, das
systematische Überlegungen unter anderem zur Weiterentwicklung der Karrierewege
für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler enthält.
„Mit dem Programm zur Förderung des
Wissenschaftlichen Nachwuchses wird die Tenure-Track-Professur erstmals als
zusätzlicher Karriereweg flächendeckend in Deutschland etabliert. Damit verbessern wir die Karrierechancen junger
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der deutschen Hochschullandschaft.
Mit dem neuen Programm schaffen wir für sie verlässlichere Perspektiven und
machen ihre Karrierewege erheblich transparenter und planbarer. Das ist
entscheidend, um für den wissenschaftlichen Nachwuchs attraktiv und
international konkurrenzfähig zu bleiben, denn im Ausland ist der Tenure Track
vielerorts bereits üblich. Sehr wichtig ist uns auch die familienpolitische
Komponente des Programms: So kann beispielsweise die Tenure-Track-Phase bei
Geburt von Kindern um bis zu zwei Jahre verlängert werden. Dies stärkt die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit die Chancengerechtigkeit auch in
der Wissenschaft“, sagt die Vorsitzende der GWK, Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Die
stellvertretende GWK-Vorsitzende und Wissenschaftssenatorin des Landes Bremen,
Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, betont: „Mit dem Programm werden nicht nur die
Tenure-Track-Professuren und ihre systematische Verankerung im deutschen
Wissenschaftssystem gefördert, es bedeutet einen Kulturwandel für die
Universitäten. Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen
frühzeitiger in das Wissenschaftssystem hineinkommen. So wird ihre Karriere
auch besser mit der Familienplanung vereinbar. Eine langfristige strategische
Personalplanung für den wissenschaftlichen Nachwuchs lohnt sich. Sie kommt der
gesamten Universität zugute. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Förderung
ist daher ein Strategieaufschlag. Diesen können die Universitäten zum Beispiel
dazu nutzen, ihre Personalstruktur so weiterzuentwickeln, dass sie die
Tenure-Track-Professuren optimal ergänzt und auch Karrierewege außerhalb der
Professur aufzeigt. Uns war es wichtig, bei der Verwendung der Mittel große
Flexibilität zuzulassen, um der Vielfalt der Universitäten gerecht zu werden.“
Das Programm
soll eine Laufzeit bis zum Jahr 2032 haben. Zur Finanzierung des Programms
stellt der Bund ab dem Jahr 2017 ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro
über die Laufzeit zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die
Gesamtfinanzierung sicher. Die Anträge der Universitäten werden in einem
wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entschieden. Für Anträge aus einem
Land steht eine bestimmte maximale Fördersumme zur Verfügung, die mit
förderwürdigen Anträgen ausgeschöpft werden kann. Nicht durch erfolgreiche
Anträge belegte Mittel stehen für förderwürdige Anträge anderer Länder zur
Verfügung.
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