Dienstag, 22. März 2016

7 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention - Institut kritisiert mangelnde Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Berlin - Anlässlich des 7. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Am 26. März 2009 trat die  UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sie hat einen  Perspektivwechsel eingeläutet: Menschen mit Behinderungen werden nicht  mehr als Objekte der Fürsorge betrachtet, sondern als Menschen mit  Rechten. Doch nach wie vor fehlt es an politischem Willen und Mut, die  Umsetzung der Konvention in Deutschland richtig voranzutreiben.

Über  Inklusion wird zwar viel geredet, aber die Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion werden in Bund, Ländern und Kommunen nicht ausreichend geschaffen: So sind wir beispielsweise von einem inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt. Die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist zu gering und das System  der Behindertenwerkstätten bleibt unangetastet. Dabei ermöglichen diese  nur in seltenen Fällen einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt und  damit die Chance, dort den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen.

Auch  bei der anstehenden Reform des Bundesteilhabegesetzes wird sich entscheiden, ob die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen praktisch und nachhaltig gefördert wird oder ob die strukturelle Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt, vom Kiezleben, von der allgemeinen Bildung oder der ehrenamtlichen Betätigung sowie die mangelnde Unterstützung eines eigenen Familienlebens bestehen bleiben.

Diese Reform wird ein Lackmus-Test für die Bundesregierung in der Frage, ob der Staat seine menschenrechtlichen Verpflichtungen ernst nimmt und den gesellschaftlichen Wandel zur Inklusion fördert oder nicht. Wer mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen politisch Erfolg haben möchte, muss Geld ausgeben beziehungsweise verfügbare Mittel richtig einsetzen.

Dass die Politik den Menschenrechten von Menschen mit  Behinderungen einen höheren Stellenwert einräumen sollte, fordern auch  die Vereinten Nationen. Sie haben 2015 die Umsetzung der UN-Konvention  in Deutschland überprüft und weitreichende Kritik geübt. Kritisiert  wurden beispielsweise der geringe Anteil von Menschen mit Behinderungen  in der allgemeinen Schule, der geringe Anteil an Beschäftigung auf dem  ersten Arbeitsmarkt, die vielen Hürden bei der Mobilität oder der Mangel  an barrierefreiem Wohnraum."

Das Deutsche Institut für  Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der  UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die  Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat  gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2 UN-BRK) den Auftrag, die  Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die  Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Weitere Informationen:
Informationen zur Prüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen im März 2015 (Link:

Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses
(Link:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=fcb777b0a193aebc5942 ) Dokumentation der Tagung "Prüfung abgelegt – und nun?" am 24.06.2015
(Link:



Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453