Berlin - Anlässlich des 7. Jahrestages des Inkrafttretens
der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt die Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
in Kraft. Sie hat einen
Perspektivwechsel eingeläutet: Menschen mit Behinderungen werden nicht mehr als Objekte der Fürsorge betrachtet,
sondern als Menschen mit Rechten. Doch
nach wie vor fehlt es an politischem Willen und Mut, die Umsetzung der Konvention in Deutschland
richtig voranzutreiben.
Über Inklusion
wird zwar viel geredet, aber die Strukturen zur Verwirklichung von Inklusion
werden in Bund, Ländern und Kommunen nicht ausreichend geschaffen: So sind wir
beispielsweise von einem inklusiven Arbeitsmarkt weit entfernt. Die
Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt ist zu
gering und das System der Behindertenwerkstätten
bleibt unangetastet. Dabei ermöglichen diese
nur in seltenen Fällen einen Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt
und damit die Chance, dort den eigenen
Lebensunterhalt zu verdienen.
Auch bei der
anstehenden Reform des Bundesteilhabegesetzes wird sich entscheiden, ob die
gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen praktisch und
nachhaltig gefördert wird oder ob die strukturelle Ausgrenzung vom
Arbeitsmarkt, vom Kiezleben, von der allgemeinen Bildung oder der
ehrenamtlichen Betätigung sowie die mangelnde Unterstützung eines eigenen
Familienlebens bestehen bleiben.
Diese Reform wird ein Lackmus-Test für die
Bundesregierung in der Frage, ob der Staat seine menschenrechtlichen
Verpflichtungen ernst nimmt und den gesellschaftlichen Wandel zur Inklusion
fördert oder nicht. Wer mit der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
politisch Erfolg haben möchte, muss Geld ausgeben beziehungsweise verfügbare
Mittel richtig einsetzen.
Dass die Politik den Menschenrechten von Menschen
mit Behinderungen einen höheren
Stellenwert einräumen sollte, fordern auch
die Vereinten Nationen. Sie haben 2015 die Umsetzung der
UN-Konvention in Deutschland überprüft
und weitreichende Kritik geübt. Kritisiert
wurden beispielsweise der geringe Anteil von Menschen mit
Behinderungen in der allgemeinen Schule,
der geringe Anteil an Beschäftigung auf dem
ersten Arbeitsmarkt, die vielen Hürden bei der Mobilität oder der
Mangel an barrierefreiem Wohnraum."
Das Deutsche Institut für
Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention betraut worden
und hat hierfür die Monitoring-Stelle
UN-Behindertenrechtskonvention eingerichtet. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Abs. 2
UN-BRK) den Auftrag, die Rechte von
Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu
überwachen.
Weitere Informationen:
Informationen zur Prüfung Deutschlands durch die
Vereinten Nationen im März 2015 (Link:
Abschließende Bemerkungen des UN-Ausschusses
(Link:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?RDCT=fcb777b0a193aebc5942
) Dokumentation der Tagung "Prüfung abgelegt – und nun?" am
24.06.2015
(Link:
Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453