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Hochschulentwicklung 4|2015 „Bauherrenfunktion durch Hochschulen“
Die deutschen Hochschulen befinden sich seit einigen
Jahren in einem Reformprozess, der sich unter anderem durch einen
Paradigmenwechsel im Hochschulmanagement von einer eher detailgesteuerten zu
einer verstärkt eigenverantwortlich geführten Hochschule manifestiert. Vor
diesem Hintergrund ist einzelnen Hochschulen auch die Bauherrenfunktion
übertragen worden. Um eine Grundlage für eine möglichst sachgerechte
Entscheidung zu schaffen, stellt HIS-HE mit der Veröffentlichung
„Bauherrenfunktion durch Hochschulen“ eine Orientierungshilfe zur Verfügung,
die die Hochschulen, zuständigen Ministerien und Parlamentarier dabei
unterstützt, entsprechende Entscheidungen für die Aufgabenübertragung auf die
Hochschulen zu treffen.
Der Wunsch vieler Hochschulen ist es, die
Gesamtverantwortung für die Liegenschaften übertragen zu bekommen und ein
lebenszyklusorientiertes Immobilienmanagement auf Basis der vorhandenen,
nutzernahen Bewirtschaftung in eigener Zuständigkeit verwirklichen zu können.
Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Übertragung der Bauherrenaufgaben
auf die jeweiligen Hochschulen.
Dem öffentlichen Bauherrn obliegen bis zur
Vergabe der Planungsleistungen für ein Bauvorhaben viele Aufgaben, die durch
verschiedene, dem Bund, dem Land oder der Kommune unmittelbar oder mittelbar
zugeordneten Institutionen/Organisationseinheiten wahrgenommen werden können
und müssen. Einerseits gehören dazu nichtdelegierbare Bauherrenaufgaben, wie z.
B. die Definition der Anforderungen an das Bauwerk, die Auswahl der Beteiligten,
die Festlegung des Zeit- und Kostenrahmens, die Vergabe von Planungs- und
Bauleistungen, die Abnahme etc. Andere Bauherrenaufgaben, u. a. die
Projektsteuerung inkl. detaillierter Terminplanung und -kontrolle, die
Kostenplanung, die Koordination der Beteiligten, die Bereitstellung und
Beschaffung aller nötigen Unterlagen etc., können dagegen an private Dritte
vergeben werden.
Ziel dieser Orientierungshilfe im vorliegenden
ersten Teil ist es, Klarheit über die Rahmenbedingungen und Aufgaben im
Hochschulbau zu schaffen. Durch die Auflistung und Beschreibung der vorhandenen
und erforderlichen Rahmenbedingungen soll eine fundierte Grundlage geschaffen
werden, die als Entscheidungshilfe für oder gegen eine Übernahme der
Bauherrenfunktion durch Hochschulen dienen kann. Zur Übertragung der kompletten
Bauherrenfunktion auf die Hochschulen ist für jede Hochschule deren Eignung zu
prüfen, in Abhängigkeit von den derzeitigen Regelungen über die jeweiligen
Zuständigkeiten im Liegenschafts- und Baumanagement der Länder. Um eine
Entscheidung sachgerecht treffen zu können, ob und ggf. wie die
Bauherrenfunktion auf die jeweilige Hochschule übertragen werden kann, sind
zunächst die umfänglichen Aufgaben und rechtlichen Rahmenbedingungen zu
beschreiben sowie die Argumente für die Bauherrenfunktion bei den Hochschulen
oder den zentralen Landesbauverwaltungen abzuwägen.
Die Publikation ist mit dem ersten Teil als
Forum Hochschulentwicklung 4|2015 im Dezember 2015 erschienen und steht im
Internet unter www.his-he.de/publikation/forum
zum Download zur Verfügung. Darauf aufbauend werden in einem noch in
Bearbeitung befindlichen zweiten Teil Umsetzungsempfehlungen gegeben, welche
Rahmenbedingungen, Mindestanforderungen und Bauverfahrensanpassungen bei einer
Übertragung der Bauherrenfunktion an Hochschulen erfüllt sein sollten. Der 2.
Teil ist für Frühjahr 2016 geplant.
Nähere Informationen:
Jana Stibbe
Tel.: 0511 16 99 29-17
E-Mail: stibbe@his-he.de
Ralf Tegtmeyer
Tel.: 0511 16 99 29-12
E-Mail: tegtmeyer@his-he.de
Pressekontakt:
Katharina Seng
Tel.: 0511 16 99 29-56
E-Mail: seng@his-he.de
HIS-Institut für Hochschulentwicklung e.
V.
Goseriede 13a | 30159 Hannover | www.his-he.de
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Katharina Seng
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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