Presseportal für Hochbegabung Berlin - Nach der Veröffentlichung der Empfehlungen des
UN-Antirassismus-Ausschusses an Deutschland erklärt Petra Follmar-Otto,
Leiterin der Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Bund und Länder sollten die ausgewogenen und konkreten
Empfehlungen des UN-Ausschusses an Deutschland zur Grundlage einer umfassenden
und effektiven Strategie gegen Rassismus machen. Die Bekämpfung von Rassismus
muss endlich zu einem wichtigen Politikfeld in Deutschland werden.
Der Ausschuss beklagt zu Recht, dass die Inhalte der
UN-Antirassismus-Konvention weder in der Öffentlichkeit noch bei Gerichten und
Behörden bekannt sind. Daher spielt die Konvention in der Rechtspraxis keine
Rolle – obwohl sie geltendes Recht in Deutschland ist.
Der Ausschuss hat zudem deutlich gemacht, dass Rassismus
auch in staatlichen Institutionen und Behörden ein Problem ist. Die über Jahre
erfolglosen Ermittlungen bei der Aufklärung der Taten des NSU würden deutlich
auf systematische Defizite hinweisen. Der Ausschuss sieht hier einen dringenden
Reformbedarf, damit vorurteilsfrei ermittelt und rassistische Taten durch
Polizei und Justiz besser erkannt werden. Bereits in einem Jahr erwartet der
Ausschuss hierzu Informationen von Deutschland über die Umsetzung von Reformen.
Als ein weiteres Beispiel für rassistische
Diskriminierung in staatlichen Behörden nennt der Ausschuss die Praxis der
Bundespolizei, bei Kontrollen in Zügen Personen nach äußerlichen Merkmalen wie
Hautfarbe auszuwählen. Der Ausschuss empfiehlt Deutschland, die
Rechtsgrundlagen für die Personenkontrollen aufzuheben oder zu ändern, die
Praxis des "Racial Profiling" in den Polizeigesetzen des Bundes und
der Länder gesetzlich zu verbieten und das Verbot rassistischer Diskriminierung
zum festen Bestandteil der Ausbildung zu machen."
Weitere Informationen:
Empfehlungen des UN-Antirassismus-Ausschusses (Concluding
Observations) an Deutschland (in englischer Sprache)
(Link: http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CERD/Shared%20Documents/DEU/INT_CERD_COC_DEU_20483_E.pdf)
(Link: http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CERD/Shared%20Documents/DEU/INT_CERD_COC_DEU_20483_E.pdf)
Parallelbericht des Deutschen Instituts für
Menschenrechte an den UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer
Diskriminierung (CERD) (PDF,
228 KB, nicht barrierefrei)
(Link:http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=585&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=2105a03b68b84dc852c0297e3c939a97)
(Link:http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=585&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=2105a03b68b84dc852c0297e3c939a97)
Informationen zum CERD-Prüfverfahren (Link:
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 – 25 93 59 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de