Presseportal für Hochbegabung Zu den Vorwürfen der Misshandlung von Flüchtlingen durch
die Bundespolizei in Hannover erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: „Das Deutsche Institut für Menschenrecht
empfiehlt, eine unabhängige Kommission
oder einen Untersuchungsausschuss des Bundestages zur Aufklärung der
Misshandlungen oder sogar Folterungen einzusetzen. Dieses Gremium sollte vor
allem die strukturellen Ursachen analysieren, die dazu geführt haben, dass es
offensichtlich über einen längeren Zeitraum wiederholt zu schwerwiegenden,
rassistisch motivierten Misshandlungen kommen konnte, die zudem folgenlos
geblieben sind.
Deutschland ist
menschenrechtlich verpflichtet, alle Maßnahmen zu treffen, damit seine Beamten weder gegen das Folter- und
Misshandlungsverbot noch gegen das
Diskriminierungsverbot verstoßen.
Angesichts des Ausmaßes und der Umstände der jetzt bekannt gewordenen
Vorfälle genügt es nicht, nur die
beteiligten Beamten straf- und disziplinarrechtlich zu verfolgen. Vielmehr muss zugleich überprüft werden, wie
rechtliche Vorgaben für das Handeln der
Polizei, deren Ausbildung, Handlungsroutinen und Führungsverhalten sowie Beschwerdewege für
Beamte und Betroffene verändert werden
müssen, um derartige Fälle in Zukunft auszuschließen – in Hannover und in allen anderen
Dienststellen der Bundespolizei.“
Hintergrundinformationen:
Studie: "Racial Profiling" –
Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz
(Link:
Policy Paper: Unabhängige Polizei-Beschwerdestellen -
Eckpunkte für ihre Ausgestaltung (Link:
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon +49 30 25
93 59 14