Hochbegabungspresse
Nordrhein-Westfalen bringt
Initiative für gute Arbeit an Hochschulen und Forschungsinstituten in Bundesrat
ein
Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit Hamburg und Baden-Württemberg
einen Gesetzesantrag zur Eindämmung befristeter Arbeitsverhältnisse an
Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Bundesrat eingebracht.
Wissenschaftsministerin Schulze sagte in Berlin: "Wir machen uns stark,
für bessere Berufsperspektiven und mehr Planungssicherheit für den
wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Damit Wissenschaft als Beruf
attraktiv bleibt, wollen wir die Position der Beschäftigten im
Wissenschaftsbetrieb stärken, Mindestlaufzeiten für Befristungen festlegen und
den Stellenwert der Tarifpartner ausbauen."
Die wichtigsten Regelungen des Gesetzesantrages sind:
·
Einführung von gesetzlich
gesicherten Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse;
·
Koppelung der Befristung von
Beschäftigungsverhältnissen an die Laufzeit der zugrunde liegenden
Drittmittelfinanzierung. Diese Regelung soll auch für nichtwissenschaftliches
Personal in Drittmittelprojekten gelten;
·
Keine Anrechnung von Elternzeit,
Betreuungs- und Pflegezeiten auf die zulässigen Höchstbefristungsgrenzen;
·
Keine Anrechnung von Arbeitszeiten
während des Masterstudiums;
Wegfall der Tarifsperre, so dass die Tarifvertragsparteien
zukünftig die Regelungen leichter an aktuelle Entwicklungen anpassen können.
Pressereferat
Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Völklinger Straße 49
40221 Düsseldorf
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