Montag, 6. Mai 2013

Mehr Perspektiven für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland


Hochbegabungspresse



Nordrhein-Westfalen bringt Initiative für gute Arbeit an Hochschulen und Forschungsinstituten in Bundesrat ein

Nordrhein-Westfalen hat zusammen mit Hamburg und Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag zur Eindämmung befristeter Arbeitsverhältnisse an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in den Bundesrat eingebracht. Wissenschaftsministerin Schulze sagte in Berlin: "Wir machen uns stark, für bessere Berufsperspektiven und mehr Planungssicherheit für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Damit Wissenschaft als Beruf attraktiv bleibt, wollen wir die Position der Beschäftigten im Wissenschaftsbetrieb stärken, Mindestlaufzeiten für Befristungen festlegen und den Stellenwert der Tarifpartner ausbauen."

Die wichtigsten Regelungen des Gesetzesantrages sind:
·         Einführung von gesetzlich gesicherten Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse;
·         Koppelung der Befristung von Beschäftigungsverhältnissen an die Laufzeit der zugrunde liegenden Drittmittelfinanzierung. Diese Regelung soll auch für nichtwissenschaftliches Personal in Drittmittelprojekten gelten;
·         Keine Anrechnung von Elternzeit, Betreuungs- und Pflegezeiten auf die zulässigen Höchstbefristungsgrenzen;
·         Keine Anrechnung von Arbeitszeiten während des Masterstudiums;
Wegfall der Tarifsperre, so dass die Tarifvertragsparteien zukünftig die Regelungen leichter an aktuelle Entwicklungen anpassen können.

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