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Deutsches Studentenwerk (DSW) begrüßt erste
Neuauflage der BAföG-Verwaltungsvorschriften seit 2001
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640 Vorschriften sollen möglichst
einheitlichen BAföG-Vollzug ermöglichen
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DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der
Heyde: „BAföG-Ämter der Studentenwerke haben viel Zeit und Mühe investiert“
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Heute und morgen in Bonn Jahrestreffen der
BAföG-Verantwortlichen aus den Studentenwerken
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Meyer auf der Heyde: „Jetzt Empfehlungen des
Normenkontrollrats und der Studentenwerke für noch mehr
Verwaltungsvereinfachung angehen“
Bonn/Berlin, 24. April 2013.
Die im Deutschen Studentenwerk (DSW) organisierten Studentenwerke begrüßen die
neuen Verwaltungsvorschriften zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Die rund 640 Vorschriften, an denen die Studentenwerke mitgearbeitet haben,
ersetzen jene aus dem Jahr 2001, die zum Beispiel noch D-Mark-Beträge
enthielten.
Mit den neuen Vorschriften soll
ein möglichst einheitlicher Vollzug des BAföG ermöglicht werden, das zwar ein
Bundesgesetz ist, dessen Vollzug aber von den 16 Bundesländern geregelt wird.
Das BAföG wird zu 65% vom Bund und zu 35% von den Ländern finanziert; rund ein
Viertel der Studierenden erhält derzeit BAföG. Die Studentenwerke setzen das
BAföG im Auftrag von Bund und Ländern um.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer
auf der Heyde erklärte heute zum Beginn des Jahrestreffens der
BAföG-Verantwortlichen aus den Studentenwerken in Bonn: „Im Sinne von
Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau waren alle Vorschriften auf dem
Prüfstand: Wird die Vorschrift noch benötigt? Wie kann man sie verbessern im
Sinne der Studierenden? Mit den nun vorliegenden Ergebnissen können wir
zufrieden sein.“
Meyer auf der Heyde würdigt die
Mitarbeit von BAföG-Praktikerinnen und Praktikern aus den Studentenwerken, die
im Auftrag der Bundesländer an der Überarbeitung beteiligt waren: „Sie haben
viel Zeit und Mühe investiert. Den Studentenwerken liegt viel an einem
einheitlichen Handeln der BAföG-Verwaltung.“ Gleichzeitig dankt er den
Bundesländern dafür, dass sie Expertinnen und Experten aus den BAföG-Ämtern
entsandt haben.
Meyer auf der Heyde appelliert
an Bund und Länder, beim BAföG weitere Schritte zur Verwaltungsvereinfachung
voranzutreiben. „Die neuen Verwaltungsvorschriften sind ein wichtiges
Zwischenergebnis, aber weitere Schritte müssen folgen. Gemeinsam mit dem
Normenkontrollrat haben die Studentenwerke vor drei Jahren Vorschläge zum
Bürokratieabbau beim BAföG gemacht. Eine länderübergreifende, einheitliche
Online-Antragstellung wäre dringend nötig.“
Bis morgen Donnerstag setzen
sich in Bonn mehr als 150 BAföG-Expertinnen und -Experten aus den
Studentenwerken mit den neuen Verwaltungsvorschriften auseinander. In den
Vorschriften wird zum Beispiel geregelt, wann ein „Fachrichtungswechsel“, wann
eine „Schwerpunktverlagerung“ im Studium vorliegt.
Wenn die Bundesregierung die
neuen Vorschriften voraussichtlich im Mai 2013 verabschiedet, soll noch vor der
Sommerpause auch der Bundesrat zustimmen.
Stefan Grob
Referatsleiter
Presse/Kultur
Stellvertreter des
Generalsekretärs
Deutsches
Studentenwerk
Monbijouplatz 11
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2. Mai 2013, Bonn, 19
Uhr, Bundeskunsthalle: „Kunststudentinnen und Kunststudenten stellen aus“