Freitag, 26. April 2013

Deutscher Bibliotheksverband unterstützt Forderung nach reduziertem Steuersatz für elektronische Publikationen



Hochbegabungspresse


Auf einer Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion am 24. April hat sich Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für E-Books und Hörbücher ausgesprochen. Bei der Soiree, die im Reichstag unter dem Motto "Das Gedruckte – nur noch etwas für Nostalgiker?" stattfand, betonte er, dass es schwer zu begründen sei, dass E-Books wie gedruckte Bücher preisgebunden seien, aber einen unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz besäßen. Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) unterstützt diese Forderung und weist erneut darauf hin, dass auch für die Ausleihe von E-Books in Öffentlichen Bibliotheken dringender Handlunsgbedarf besteht.

Bereits im Oktober 2012 hat der Deutsche Bibliotheksverband die Geleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Informationen gefordert. Für gedruckte Bücher und Zeitschriften gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7%, für  elektronische Ressourcen gelten 19%. Der volle Mehrwertsteuersatz auf elektronische Informationsressourcen gleicht einer Steuer auf Wissen.

Ungelöst ist auch das Problem der elektronischen Ausleihe durch öffentliche Bibliotheken: Rechteinhabern steht es zurzeit unter den gegebenen gesetzlichen Bedingungen völlig frei, zu entscheiden, ob sie den Zugang zu einem bestimmten Werk gewähren möchten und zu welchen Bedingungen. Die Bibliothek kann daher ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers keine E-Books lizensieren und verleihen. E-Books können auch nicht weiter verkauft oder weggegeben werden. Bibliotheken verlieren somit die Kontrolle über ihren Bestandsaufbau und das Bestandsmanagement. Die mangelnde Bereitschaft einiger Verlage, ihre Inhalte für Bibliotheken zu lizensieren, wird sich auf die Aufgabe Öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und Informationsdienstleistungen und qualitätsvolle Auswahl für alle Bürger anzubieten, empfindlich auswirken.

Der Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Dr. Frank Simon-Ritz sagt: „Bei der elektronischen Ausleihe durch Öffentliche Bibliotheken herrscht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Wir fordern Bund und Länder auf, eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle zu schaffen und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen und so für Rechtssicherheit zu sorgen“.

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.000 Bibliotheken aller Sparten und Größenklassen Deutschlands zusammengeschlossen. Der gemeinnützige Verein dient seit mehr als 60 Jahren der Förderung des Bibliothekswesens und der Kooperation aller Bibliotheken. Sein Anliegen ist es, die Wirkung der Bibliotheken in Kultur und Bildung sichtbar zu machen und ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Zu den Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des Buches und des Lesens als unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und Information sowie die Förderung des Einsatzes zeitgemäßer Informationstechnologien.

Kontakt:  Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Maiken Hagemeister, Pressesprecherin und Leitung Kommunikation, Tel.: 0 30/644 98 99 25