Hochbegabungspresse
Auf einer
Veranstaltung der CDU/CSU-Fraktion am 24. April hat sich Volker Kauder,
Vorsitzender der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, für den
ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für E-Books und Hörbücher
ausgesprochen. Bei der Soiree, die im Reichstag unter dem Motto "Das
Gedruckte – nur noch etwas für Nostalgiker?" stattfand, betonte er, dass
es schwer zu begründen sei, dass E-Books wie gedruckte Bücher preisgebunden
seien, aber einen unterschiedlichen Mehrwertsteuersatz besäßen. Der Deutsche
Bibliotheksverband e.V. (dbv) unterstützt diese Forderung und weist erneut
darauf hin, dass auch für die Ausleihe von E-Books in Öffentlichen
Bibliotheken dringender Handlunsgbedarf besteht.
Bereits im Oktober 2012 hat der Deutsche Bibliotheksverband
die Geleichbehandlung von elektronischen und gedruckten Informationen
gefordert. Für gedruckte Bücher und Zeitschriften gilt der ermäßigte
Mehrwertsteuersatz von 7%, für elektronische
Ressourcen gelten 19%. Der volle Mehrwertsteuersatz auf elektronische
Informationsressourcen gleicht einer Steuer auf Wissen.
Ungelöst ist auch das Problem der elektronischen Ausleihe
durch öffentliche Bibliotheken: Rechteinhabern steht es zurzeit unter den
gegebenen gesetzlichen Bedingungen völlig frei, zu entscheiden, ob sie den
Zugang zu einem bestimmten Werk gewähren möchten und zu welchen Bedingungen.
Die Bibliothek kann daher ohne die Erlaubnis des Rechteinhabers keine E-Books
lizensieren und verleihen. E-Books können auch nicht weiter verkauft oder
weggegeben werden. Bibliotheken verlieren somit die Kontrolle über ihren
Bestandsaufbau und das Bestandsmanagement. Die mangelnde Bereitschaft einiger
Verlage, ihre Inhalte für Bibliotheken zu lizensieren, wird sich auf die
Aufgabe Öffentlicher Bibliotheken, umfassende Kultur- und
Informationsdienstleistungen und qualitätsvolle Auswahl für alle Bürger
anzubieten, empfindlich auswirken.
Der Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes Dr. Frank
Simon-Ritz sagt: „Bei der elektronischen Ausleihe durch Öffentliche
Bibliotheken herrscht eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Wir fordern Bund
und Länder auf, eindeutige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle zu
schaffen und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen
und so für Rechtssicherheit zu sorgen“.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv)
Im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) sind ca. 2.000
Bibliotheken aller Sparten und Größenklassen Deutschlands
zusammengeschlossen. Der gemeinnützige Verein dient seit mehr als 60 Jahren
der Förderung des Bibliothekswesens und der Kooperation aller Bibliotheken.
Sein Anliegen ist es, die Wirkung der Bibliotheken in Kultur und Bildung
sichtbar zu machen und ihre Rolle in der Gesellschaft zu stärken. Zu den
Aufgaben des dbv gehören auch die Förderung des Buches und des Lesens als
unentbehrliche Grundlage für Wissenschaft und Information sowie die Förderung
des Einsatzes zeitgemäßer Informationstechnologien.
Kontakt:
Deutscher Bibliotheksverband e.V.
Maiken Hagemeister, Pressesprecherin und Leitung Kommunikation, Tel.:
0 30/644 98 99 25
E-Mail: hagemeister@bibliotheksverband.de,
http://www.bibliotheksverband.de, http://www.bibliotheksportal.de
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