Mit acht modernisierten
Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnungen zum 1. August 2016 in Kraft
treten, beginnt für viele Berufsschülerinnen und Berufsschüler das neue
Schuljahr. Moderne, an den betrieblichen Erfordernissen orientierte Berufe
leisten einen wichtigen Beitrag, um die Innovationsfähigkeit und damit die
internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. In
der Kultusministerkonferenz (KMK) wurde bei der Gestaltung neuer
Rahmenlehrpläne für den
berufsbezogenen Unterricht an Berufsschulen
insbesondere darauf geachtet, dass diese breit angelegt sind. Damit soll die
berufliche Mobilität sichergestellt und eine qualifizierte Beschulung in der
Nähe des Ausbildungsortes ermöglicht werden.
Zu den modernisierten
Ausbildungsberufen gehören:
·
Anlagenmechaniker
für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und
Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
·
Dachdecker
und Dachdeckerin
·
Fachkraft
für Veranstaltungstechnik
·
Fischwirt
und Fischwirtin
·
Graveur
und Graveurin
·
Hörakustiker
und Hörakustikerin
·
Metallbildner
und Metallbildnerin
·
Rollladen-
und Sonnenschutzmechatroniker und
Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin
Die dreieinhalbjährige
Ausbildung zum Anlagenmechaniker und
zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-,
Heizungs- und Klimatechnik aus dem Jahr 2003 wurde neugeordnet. Vor dem
Hintergrund der Einführung der „gestreckten“ Abschlussprüfung und der damit
verbundenen strukturellen Veränderungen in der Ausbildungsordnung sowie der
Anpassung der Ausbildungsinhalte ist dementsprechend auch der Rahmenlehrplan
der KMK überarbeitet worden. Eine gemeinsame Beschulung mit den handwerklichen
und industriellen Metallberufen ist im ersten Ausbildungsjahr möglich.
Auch
die Ausbildungsordnung sowie der Rahmenlehrplan der KMK für die Ausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin aus dem Jahr 1998 wurden überarbeitet. Bedingt durch
die starke Förderung von erneuerbaren Energien hat der Einbau von Fotovoltaik-
und Solarthermieanlagen in der dreijährigen handwerklichen Ausbildung
mittlerweile die gleiche elementare Bedeutung wie das Decken und Abdichten von
Dächern und das Anbringen von Außenwandbekleidungen. Die Inhalte der ab dem dritten
Ausbildungsjahr in der Ausbildungsordnung vorgesehenen Schwerpunkte
„Dachdeckungstechnik“, „Abdichtungstechnik“, „Außenwandbekleidungstechnik“ und „Energietechnik“
sind in entsprechenden gemeinsamen Lernfeldern integriert. Spezielle Inhalte
des Schwerpunktes „Reetdachtechnik“ sind in einem gesonderten Lernfeld
abgebildet. Im ersten Ausbildungsjahr ist eine gemeinsame Beschulung mit den
Berufen der Grundstufe Bautechnik möglich.
Technische
Veränderungen in der Medien-, Bühnen-, Beschallungs- und Beleuchtungstechnik,
organisatorische Veränderungen sowie komplexere künstlerische und
wirtschaftliche Anforderungen und Kundenwünsche erforderten eine Neuordnung der
dreijährigen Berufsausbildung zur Fachkraft
für Veranstaltungstechnik aus dem Jahr 2002. Entsprechend wurden die
Ausbildungsordnung sowie der Rahmenlehrplan der KMK modernisiert.
Ebenso
wurde die dreijährige Ausbildung zum Fischwirt
und zur Fischwirtin aus dem Jahr
1972 neugeordnet. Dabei wurden die traditionellen Inhalte um technologische
Weiterentwicklungen sowie um die wachsende Bedeutung von Lebensmittelsicherheit
und Umweltschutz in der Ausbildungsordnung ergänzt. Im dritten Ausbildungsjahr
erfolgt eine Spezialisierung in den Fachrichtungen „Aquakultur und
Binnenfischerei“ sowie „Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei“. Der
Rahmenlehrplan wurde erstmalig nach dem Lernfeldkonzept der KMK erarbeitet.
Neue Werksstoffe, neue
materialabtragende und materialaufbauende Verfahren und neue computergestützte
Bearbeitungstechniken erforderten die Modernisierung der dreijährigen
handwerklichen Ausbildungsberufe Graveur
und Graveurin sowie Metallbildner
und Metallbildnerin aus dem Jahr 1998. Aufgrund inhaltlicher
Übereinstimmungen hat die Kultusministerkonferenz einen gemeinsamen
Rahmenlehrplan nach dem Lernfeldkonzept erarbeitet. Dieser ermöglicht eine
weitestgehend gemeinsame Beschulung beider Berufe. Die im dritten
Ausbildungsjahr im Ausbildungsrahmenplan der Metallbildner und Metallbildnerin
erfolgte Differenzierung in die drei Fachrichtungen „Gürtlertechnik“,
„Metalldrücktechnik“ und „Ziseliertechnik“ wird im Berufsschulunterricht mit
Hilfe von berufsspezifischen Aufgabenstellungen in den Lernsituationen
umgesetzt. Darüber hinaus kann eine gemeinsame Beschulung im ersten
Ausbildungsjahr mit handwerklichen Metallberufen erfolgen.
Mittlerweile
leidet fast jede fünfte Person in Deutschland unter einer Hörbeeinträchtigung.
Diese Menschen mit individuell angepassten Hörgeräten zu versorgen ist eine
zentrale Aufgabe des Hörakustikers und
der Hörakustikerin ebenso wie die
Herstellung und Anpassung von Gehörschutz. Mit der Modernisierung und der damit
verbundenen Neubenennung wurde die dreijährige handwerkliche Berufsausbildung
aus dem Jahr 1997 an die neuen technischen Anforderungen und individuellen
Patientenbedürfnisse sowie die erhöhten Kundenwünsche angepasst. Der
Rahmenlehrplan der KMK wurde entsprechend überarbeitet.
Neue Anforderungen
insbesondere im Bereich der Antriebs- und Steuerungstechnik sowie die
Einführung der „gestreckten“ Abschlussprüfung erforderten die Neuordnung des
dreijährigen handwerklichen Ausbildungsberufes Rollladen- und Sonnenschutzmechatroniker und Rollladen- und Sonnenschutzmechatronikerin aus dem Jahr 2004. Der
Rahmenlehrplan der KMK wurde dementsprechend überarbeitet.
Seit 44 Jahren arbeiten
die Bundesregierung und die Kultusministerien der Länder gemäß dem Gemeinsamen
Ergebnisprotokoll vom 30.05.1972, welches die Abstimmung von Ausbildungsordnungen
und Rahmenlehrplänen im Bereich der beruflichen Bildung regelt, bei der
Neuordnung von dualen Ausbildungsberufen erfolgreich zusammen. In dieser Zeit
wurden insgesamt 600 Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne für duale
Ausbildungsberufe abgestimmt. Damit wurde eine moderne Grundlage für
Ausbildungsverhältnisse in fast allen der derzeit 327 Ausbildungsberufe im
dualen System geschaffen. Neben einer stetigen Modernisierung der Berufe in den
letzten 40 Jahren, wurden auch völlig neue zeitgemäße Berufe geschaffen. In die
Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sind auch die Sozialpartner
miteingebunden.
Mit der fortlaufenden
Modernisierung der Rahmenlehrpläne für den berufsbezogenen Unterricht an
Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, die
Auszubildenden auf ihre Berufstätigkeit vorzubereiten und der deutschen
Volkswirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.
Die neuen
Rahmenlehrpläne können unter https://www.kmk.org/themen/berufliche-schulen/duale-berufsausbildung/downloadbereich-rahmenlehrplaene.html
heruntergeladen werden.
Torsten
Heil
Pressesprecher
/ Press Officer
Leiter
der Pressestelle
Sekretariat
der Kultusministerkonferenz (KMK)
Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit
Taubenstr.
10
10117
Berlin
Tel.
+49 (0) 30 25418-462
Fax
+49 (0) 30 25418-455
Mobil
+49 (0) 1721392120
E-Mail:
torsten.heil@kmk.org