Freitag, 4. März 2016

Reform des Sexualstrafrechts: Wenn nicht jetzt, wann dann? Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen um

Berlin - Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März  erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

"Selten waren die Empörung über sexuelle Übergriffe und die Sorge um den mangelnden Schutz von Frauen in Deutschland so groß wie nach der Silvesternacht. Schnell gab es die Aussage der Regierungskoalition,  durch Gesetzesänderungen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend  zu schützen. Trotzdem bleibt der derzeit vorliegende Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Vergewaltigungsparagrafens deutlich hinter den angekündigten Reformen zurück. Er gewährleistet diesen Schutz gerade nicht. Wird der Entwurf zum Gesetz, wird es weiterhin Fälle geben, in denen Frauen klar Nein sagen, der Täter das übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben.

Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention des Europarates. Danach sind alle sexuellen Handlungen gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen.
Deshalb sollten Bundesregierung und Bundestag jetzt die Chance  ergreifen, den Vergewaltigungstatbestand grundlegend zu ändern: 'Nein  heißt Nein'
muss endlich Gesetz werden.

Ähnliches ist schon einmal gelungen: 1997 hat der Bundestag nach jahrelangen Auseinandersetzungen beschlossen, Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe zu stellen. Was vor fast 20 Jahren heftig diskutiert wurde, erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit."

Weitere Informationen
Stellungnahme  des Instituts zum Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur  Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen  Selbstbestimmung" des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (19.02.2016) (Link:
)

Referentenentwurf  auf der Website des BMJV: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches –  Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung (Link:
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Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention. Ein Gutachten zur Reform des § 177 StGB
(Link:
)

Heike Rabe/Julia von Normann (2014): Schutzlücken bei der Strafverfolgung von Vergewaltigungen (Link:
)

Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453