Berlin - Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.
März erklärt Petra Follmar-Otto,
Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Selten waren die Empörung über sexuelle Übergriffe
und die Sorge um den mangelnden Schutz von Frauen in Deutschland so groß wie
nach der Silvesternacht. Schnell gab es die Aussage der
Regierungskoalition, durch
Gesetzesänderungen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht umfassend zu schützen. Trotzdem bleibt der derzeit vorliegende
Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des
Vergewaltigungsparagrafens deutlich hinter den angekündigten Reformen zurück.
Er gewährleistet diesen Schutz gerade nicht. Wird der Entwurf zum Gesetz, wird
es weiterhin Fälle geben, in denen Frauen klar Nein sagen, der Täter das
übergeht und seine sexuellen Übergriffe dennoch straflos bleiben.
Dies verstößt gegen die menschenrechtlichen Vorgaben der
Istanbul-Konvention des Europarates. Danach sind alle sexuellen Handlungen
gegen den Willen der Betroffenen unter Strafe zu stellen.
Deshalb sollten Bundesregierung und Bundestag jetzt die
Chance ergreifen, den
Vergewaltigungstatbestand grundlegend zu ändern: 'Nein heißt Nein'
muss endlich Gesetz werden.
Ähnliches ist schon einmal gelungen: 1997 hat der
Bundestag nach jahrelangen Auseinandersetzungen beschlossen, Vergewaltigung in
der Ehe unter Strafe zu stellen. Was vor fast 20 Jahren heftig diskutiert
wurde, erscheint uns heute als Selbstverständlichkeit."
Weitere Informationen
Stellungnahme des
Instituts zum Referentenentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung
des Schutzes der sexuellen
Selbstbestimmung" des Bundesministeriums für Justiz und
Verbraucherschutz (19.02.2016) (Link:
)
Referentenentwurf
auf der Website des BMJV: Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
– Verbesserung des Schutzes der
sexuellen Selbstbestimmung (Link:
)
Tatjana Hörnle (2015): Menschenrechtliche Verpflichtungen
aus der Istanbul-Konvention. Ein Gutachten zur Reform des § 177 StGB
(Link:
)
Heike Rabe/Julia von Normann (2014): Schutzlücken bei der
Strafverfolgung von Vergewaltigungen (Link:
)
Pressekontakt
Ute Sonnenberg
Telefon: 030 25 93 59 – 453