Hochbegabungspresse
Etwa
30 Prozent der deutschen Studierenden verbringen einen Teil ihres Studiums in
einem anderen Land. Was viele Studierende nicht wissen: Studienleistungen, die
sie während des Auslandsaufenthaltes erwerben, müssen von der Heimathochschule
anerkannt werden, sofern nicht ein „wesentlicher Unterschied“ besteht. Mussten
früher Studierende beweisen, dass sie während ihres Auslandsstudiums
gleichwertige Studienleistungen erbracht haben, sind heute die Hochschulen
verpflichtet nachzuweisen, dass eine Leistung in zentralen Punkten von den
Anforderungen abweicht, wenn sie diese nicht anerkennen
wollen.
Das
Konzept des „wesentlichen Unterschieds“ und die Beweislastumkehr sind zentrale
Bestandteile des internationalen „Übereinkommens über die Anerkennung von
Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“, der
sogenannten Lissabon-Konvention. Diese ist Maßstab für die Anerkennung von
Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem der Unterzeichnerstaaten –
darunter auch die Bundesrepublik – erbracht worden sind.
Obwohl
die Lissabon-Konvention in Deutschland bereits 2007 in Bundesrecht überführt
wurde, besteht bei der Umsetzung ihrer Grundsätze im Detail noch Informations-
und Klärungsbedarf. Die Hochschulen stehen vor der Herausforderung,
transparente, zügige Verfahren und eine entsprechende Qualitätssicherung zu
etablieren.
Zwei
neue Publikationen des Projekts nexus der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
bieten Hochschulen und Studierenden diesbezüglich Hilfestellung. Sie werden
heute in Berlin im Rahmen der ebenfalls von nexus ausgerichteten Tagung
„Studentische Mobilität Fördern! Herausforderungen und Chancen der
Anerkennungspraxis an Hochschulen“ vorgestellt.
Der
neue Flyer „Auslandsstudium und Anerkennung“ klärt Studierende über ihre Rechte
und Pflichten bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen
auf. So sollten Studierende, die einen Studienaufenthalt an einer ausländischen
Hochschule planen, vor dem Auslandsaufenthalt immer eine Lernvereinbarung, das
sogenannte Learning Agreement, abschließen. Für Hochschulen ist ein Leitfaden
entstanden, der über die Grundlagen der Lissabon-Konvention aufklärt und
Vorschläge zur Gestaltung von verbindlichen und transparenten
Anerkennungsverfahren enthält.
Flyer und Leitfaden
können unter www.hrk-nexus.de/anerkennung
heruntergeladen oder als Druckfassung beim Projekt nexus (nexus@hrk.de) bestellt werden.
Stefanie Schulte-Austum
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
German Rectors´ Conference
Ahrstraße 39
Ahrstraße 39
53175 Bonn
Tel.: +49 (0)228 887-153
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