Liebe Kolleginnen und Kollegen:
nachdem wir die "weißen Ostern" einigermaßen
anständig hinter uns gebracht haben, kommt jetzt genau der richtige Moment, um
sich auf den kommenden, hoffentlich arbeitsreichen Drehsommer vorzubereiten.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz verdienen dabei ein besonderes Augenmerk:
unsere gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Bayco für Arbeitssicherheit und
Elektrotechnik angebotenen Schulungsmaßnahmen helfen nicht nur, Arbeitsunfälle
zu vermeiden, sie dienen im Falle eines Falles auch als
"Unterrichtungsnachweis" nach den Vorschriften der
Berufsgenossenschaft und schützen so Filmschaffende wie Unternehmer vor einer
verschärften Haftung.
Die beiden Tagesveranstaltungen am 9. April und am 16.
Mai richten sich dabei an verschiedene Zielgruppen: die erste spricht all die
Filmschaffenden an, die selbst unmittelbar mit Elektrotechnik arbeiten, die
zweite richtet sich an Führungskräfte wie Head of Departments und
Produktionsleiter:
ELEKTROTECHNIK AM SET am 9. April 2013
In dieser Tagesveranstaltung bietet Dipl.-Ing. (FH) Joachim
Bayersdörfer einen aktuellen Überblick über technische und rechtliche Aspekte
von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit für Mitarbeiter, die selbst mit
Elektrotechnik in Berührung kommen (wie z.B. das gesamte Licht-Department oder
auch der Set-AL). Die am Ende ausgegebene Teilnahmebescheinigung dient auch als
Unterweisungsnachweis nach §2 der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3.
VERANTWORTUNG UND HAFTUNG AM SET am 16. Mai 2013 Wer am
Set nicht selbst mit Aspekten der Elektrotechnik befaßt ist, aber als
Produzent, Herstellungsleiter, Produktionsleiter, 1. und Set-Aufnahmeleiter
oder als Head of Department Verantwortung trägt und/oder Führungsaufgaben
wahrnimmt, erhält mit dieser Tagesveranstaltung einen aktuellen Überblick über
alle relevanten Fragen von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, Verantwortung
und Haftung. Auch hier dient die Teilnahmebescheinigung als
"Unterweisungsnachweis für die in der Filmbranche tätigen Personen",
der nach den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der
Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen
ist.
Betriebe ab 20 Personen (und somit auch schon jedes
normalgroße Filmset) müssen darüberhinaus BGV A1 und dem
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) eine/n "Sicherheitsbeauftragte/n"
haben, der ständig anwesend ist - absolvieren Sie oder Ihre Mitarbeiter daher
jetzt unsere zweitägige Schulungsmaßnahme:
SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM am 11./12. April 2013
Dieser zweitätige Lehrgang umfaßt den erforderlichen allgemeinen Grund- (am 11.
April) wie auch den spezifischen Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche (am
12. April) und somit das gesamte notwendige Rüstzeug, um die Teilnehmer fortan
als Sicherheitsbeauftragte einsetzen zu können.
SICHERHEITSBEAUFTRAGTE/R FILM (FORTBILDUNG) am 12. April
2013 Nachdem Sicherheitsbeauftragte, wie wir sie mit dem vorgenannten
zweitägigen Lehrgang ausbilden, sich mindestens alle drei Jahre fortbilden
müssen, um mit der technischen und rechtlichen Entwicklung Schritt zu halten,
bieten wir bereits aktiven Sicherheitsbeauftragten auch den spezifischen
Aufbaukurs für die Film- und TV-Branche als Einzeltag an, der ihnen zum Erhalt
ihrer Qualifikation dient. Gleichzeitig taugt die am Ende ausgegebene
Teilnahmebescheinigung auch als "Unterweisungsnachweis für die in der
Filmbranche tätigen Personen", der nach den Regelungen des
Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und nach §4 der Unfallverhütungsvorschrift BGV
A1 von jedem Mitarbeiter jährlich zu erbringen ist.
Wir freuen uns, Sie/Euch bei diesen oder einem anderen
Seminar aus unserem reichhaltigen Weiterbildungsprogramm für Filmschaffende begrüßen
zu dürfen, das wir als einziger gemeinnnütziger und nach der
"Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung" der
Bundesagentur für Arbeit zertifizierter Anbieter in Süddeutschland anbieten.
Eine vollständige, laufend aktualisierte Übersicht unseres breiten Programms in
allen Bereichen und Gewerken vor und hinter der Kamera findet sich unter http://www.filmseminare.de/termine.
Antworten auf häufige Fragen z.B. zu Ort, Uhrzeiten, Unterkunft, Anmeldung,
öffentlicher Förderung z.B. mit den Prämiengutscheinen der Bildungsprämie
(durch die bei Vorliegen der Voraussetzungen 50 Prozent des Teilnehmerbeitrags
übernommen werden) u.v.a.m. finden sich unter http://www.filmseminare.de/faq – die
dort niedergelegten Regelungen sind gleichzeitig auch unsere Vertragsbedingungen.
Mit besten Grüßen,
Martin Blankemeyer und das Team der Münchner
Filmwerkstatt
--
Münchner Filmwerkstatt e.V.
Postfach 860 525
81632 München
Tel. 089 / 20 333 712
Fax 089 / 20 333 714
Die Münchner Filmwerkstatt ist ein eingetragener,
gemeinnütziger Verein zur Förderung der Münchner Independent-Film-Szene und
bietet Weiterbildung z.B.
in Form von Webinaren, Wochenendseminaren und
längerfristigen Lehrgängen und produziert oder unterstützt auch selbst kurze
und lange Filme. Im Münchner Westend betreiben wir die film.coop, ein Kino mit
integriertem Ausbildungsstudio und Seminarräumen. Höhepunkt unseres Jahres ist
das
KALIBER35 Munich International Short Film Festival, das
immer gegen Ende Juni im Vorfeld des Filmfest München stattfindet. Hier zeigen
wir im Internationalen Wettbewerb die 35 spannendsten Kurzfilme des vergangenen
Jahres aus aller Welt und veranstalten den KURZ&KNAPP Kinosportcup, bei dem
die Teilnehmer 35 Stunden Zeit haben, um selbst eigene Kurzfilme zu drehen.
Wer die Münchner Filmwerkstatt persönlich kennenlernen
will, hat dazu immer am 15. jeden Monats ab 20 Uhr in der film.coop Gelegenheit
– dann findet dort der monatliche Jour fixe statt!